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Amtsblatt der Gemeinde Kolitzheim
Ausgabe 7/2024
Amtliche Nachrichten
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Erneuter Aufruf zum Förderprogramm „Streuobst für alle!“ in der Gemeinde Kolitzheim – machen Sie jetzt mit!

Der Streuobstanbau ist in Bayern eine über Jahrhunderte gewachsene Form des Obstanbaus mit höchster Bedeutung für die Kulturlandschaft, die Artenvielfalt und für jeden Haus- und Hofbesitzer. Jeder Baum in der Flur oder im Ort ist wichtig und gut für die Biodiversität. In den letzten Jahrzehnten sind die Streuobstbestände auch bei uns im Landkreis Schweinfurt und in der Gemeinde stark zurückgegangen. Mit dem Streuobstpakt will die bayerische Staatsregierung bis zum Jahr 2035 die Pflanzung von rund einer Million neuer Streuobstbäume fördern.

Im Rahmen von „Streuobst für alle!“ wird der Kauf hochstämmiger (Stammhöhe mindestens 140 – 180 cm) Obstgehölze mit bis zu 45 Euro der Bruttokosten pro Baum über das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) gefördert. Als Eigenanteil bleiben lediglich die Aufwendungen für das Pflanzmaterial wie Anbinde-Pfosten, Stamm­- bzw. Verbissschutz und Kokosstrick.

Jeder Grundstücksbesitzer kann sich an der Aktion beteiligen und Bäume bestellen. Die Pflanzung der Streuobstbäume kann auf Grundstücken des Antragstellers oder auf Grundstücken Dritter erfolgen. Den Dritten werden hierfür die Bäume vom Antragsteller unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

  • Förderfähig sind Kernobst (Apfel und Birne) und Steinobst (Pflaume und Kirsche).
  • Weitere förderfähige Arten sind beispielsweise Walnuss, Quitte, Maulbeere, Esskastanie und Wildobstarten, Vogelkirsche, Holz-Apfel, Wild-Birne, Eberesche, Speierling, Elsbeere.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • die Apfelsorten Akane, Braeburn, Brava, Cox Orange, Elstar, Fuji, Gala, Golden Delicious, Granny Smith, Greenstar, Jonagold, Jonagored, Kanzi, Mairac, Pink Lady, Pinova, Red Delicious, Rubens und Rubinette,
  • die Birnensorten Abate Fetel (= Abbé Fétel) und Dessertnaja,
  • Hasel,
  • Bäume für Erwerbsanlagen (Pflanzdichte von über 100 Obstbäumen je Hektar),
  • Ausgleichs– und Ersatzpflanzungen, die im Rahmen von behördlichen Auflagen vorgeschrieben sind,
  • Bäume, deren Erwerb über andere Förderprogramme gefördert wird.

Streuobstbäume bedeuten ein langfristiges Engagement. Deshalb sollte sichergestellt werden, dass die Bäume mindestens 12 Jahre, am besten aber dauerhaft am Standort bleiben können. Sollten Sie vorzeitig entfernt werden, müssen die Fördergelder zurückgezahlt werden.

Werden auch Sie Teil des Streuobstpaktes und pflanzen einen oder mehrere Bäume!

Wir unterstützen Sie dabei!

Ein Bestellformular mit weiteren Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.kolitzheim.de/wirtschaft--umwelt/streuobstpakt/index.html. Sofern Sie über keinen Internetzugang verfügen, können sie auch direkt in der Gemeindeverwaltung ein Bestellformular ausfüllen. Halten Sie dazu bitte Angaben zur gewünschten Anzahl, Sorte sowie zum Pflanzort mit Haus- bzw. Flurnummer bereit.

Für eine Sammelbestellung bitten wir um Eingang Ihrer Bestellung bis spätestens 29. Februar 2024.

Hinweise zum Förderprogramm erhalten Sie auch unter www.stmelf.bayern.de/foerderung/streuobstpakt-foerderprogramm-streuobst-fuer-alle/index.html.

Bei Fragen zur Förderung stehen wir Ihnen gerne per E-Mail streuobstpakt@kolitzheim.de oder telefonisch unter Tel. 09385 9710-20 zur Verfügung.

Für ergänzende Fragen können Sie sich auch gerne an

Frau Christine Bender, Kolitzheim, Tel. 09385 99926, Handy 01590 6226443 wenden.

Die Obstsortenliste und das Bestellformular finden Sie im Mittelteil des Amtsblattes.