Übersichtslageplan mit Baufläche des Solarkraftwerks (s. Dreieck) und Flächen für Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen = continuous ecological functionality-measures, s. Kreise)
Detaillageplan Geltungsbereich
Fläche für CEF-Maßnahmen (Flur-Nr. 403, Gemarkung Oberspiesheim)
Fläche für CEF-Maßnahmen (Teilfläche der Flur-Nr. 4151, Gemarkung Wadenbrunn)
Der Gemeinderat der Gemeinde Kolitzheim hat am 06.02.2024 die Aufstellung zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Solarkraftwerk Oberspiesheim“ beschlossen. Der seit 2011 rechtskräftige aber noch nicht realisierte Plan enthält zahlreiche Festsetzungen zur Berücksichtigung seinerzeit noch relevanter Feldhamster-Vorkommen. Nachdem aktuelle Untersuchungen keine Vorkommen des Feldhamsters mehr bestätigen, sollen diese Festsetzungen entfallen.
Der Geltungsbereich bleibt unverändert.
Die Lage des Bebauungsplangebietes kann dem nachfolgenden Übersichtslageplan entnommen werden.
Der Geltungsbereich ist wie folgt umgrenzt:
| Im Norden: | durch die Flur-Nr. 527 (Wirtschaftsweg), Gemarkung Oberspiesheim |
| Im Osten: | durch die Flur-Nr. 413 (Graben), Gemarkung Oberspiesheim |
| Im Süden: | durch Teile der Flur-Nrn. 401 (Wirtschaftsweg) und 416 sowie durch die Flur-Nrn. 94 und 415, Gemarkung Oberspiesheim |
| Im Westen: | durch die Flur-Nr. 422, Gemarkung Oberspiesheim |
Der Geltungsbereich umfasst Teile der Flur-Nrn. 401 und 416 sowie die Flur-Nrn. 417, 418, 419, 420 und 421, Gemarkung Oberspiesheim, mit einer Fläche von 13,1839 ha (s. nachfolgenden Detaillageplan).
Zusätzlich sind der Bauleitplanung als externe Ausgleichsflächen für artenschutzrechtliche Maßnahmen (CEF-Maßnahmen) folgende Flurstücke zugeordnet:
Flur-Nr. 403, Gemarkung Oberspiesheim, und Flur-Nr. 4151 (Teilfl.), Gemarkung Kolitzheim. (s. nachfolgende Lagepläne)
Da der Geltungsbereich unverändert bleibt und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, erfolgt die Änderung im Vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB); von der frühzeitigen Unterrichtung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 2 Ziffer 1 BauGB abgesehen.
Der Planentwurf ist von der Planungsgruppe Strunz, Ingenieurgesellschaft mbH in Bamberg, ausgearbeitet und vom Gemeinderat am 06.02.2024 gebilligt worden.
Gemäß § 13 Abs. 2 Ziffer 2 BauGB werden die Unterlagen zum Plan-Entwurf sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung in der Zeit vom
26.02. – 28.03.2024
auf der Internetseite der Gemeinde Kolitzheim (www.kolitzheim.de) unter der Rubrik „Rathaus und Bürger“, „Bauen und Wohnen“ - „Bauleitplanverfahren“ nach § 3 Abs. 2 BauGB veröffentlicht und können über das zentrale Internetportal des Landes (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/) eingesehen werden.
Zeitgleich liegen die Unterlagen zum Plan-Entwurf während der allgemeinen Dienststunden (Mo 08.00 – 14.00 Uhr, Di-Fr von 08.00 - 12.00 Uhr, Do 13.00 - 18.00 Uhr) im Rathaus der Gemeinde Kolitzheim, Rathausstraße 1, 97509 Kolitzheim, 1. Stock, Zimmer Nr. 1.14, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Gleichzeitig mit der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB findet die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufgrund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.
Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen, vorzugsweise per E-mail (an info@kolitzheim.de), aber auch schriftlich oder zur Niederschrift, abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Kolitzheim deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben c und e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgeben werden, erfolgt keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter der oben aufgeführten Internetadresse veröffentlicht und liegen mit den o. g. Unterlagen öffentlich aus.