Die Siebener führen auch dieses Jahr wieder Grenzgänge durch. Die Überbauung von Grundstücken wird nach dem Bayer. Straßen- und Wegegesetz geahndet.
Folgende Grenzgänge werden demnächst durchgeführt:
ab 01.03.2024: Gemarkung Zeilitzheim
Alle Grundstückseigentümer werden aufgefordert, ihre Grenzsteine bis 01.03.2024 zu räumen und sichtbar zu machen. Ausgerissene, verschobene oder gar entfernte Grenzsteine sind unverzüglich dem jeweiligen Feldgeschworenenobmann – Zeilitzheim, Werner Seuferling (Tel. 09381/9786) zu melden. Grenzsteinräumungsarbeiten, die nicht ausgeführt sind, werden von den Siebenern auf Kosten der zuständigen Grundstücksbewirtschafter vorgenommen und in Rechnung gestellt.
Grundstücksbesitzer, die ihre Grundstücke an auswärtige Pächter verpachtet haben, möchten diese bitte entsprechend informieren.
Von der Gemeinde wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass ein Überbau von gemeindlichem Grund (Wege, Grünstreifen, Gräben usw.) nicht geduldet wird und bei Grenzzeichenentfernung Anzeige erstattet wird.