Haushalt 2025
Der Vorsitzende teilt mit, dass der Haushalt 2025 sehr ausgiebig im Gremium vorberaten wurde. In der letzten Woche kam der Haupt- und Finanzausschuss zusammen und hat über den Verwaltungshaushalt, Stellenplan und Schuletat abschließend beraten und für den Gemeinderat seine Empfehlung dafür ausgesprochen.
Der Vorsitzende erteilt Frau Kämmerin Jutta Martinelli das Wort.
Dem Gemeinderat wurde der Haushaltsplan 2025 vorab übersandt. Den Haushaltsplanentwurf hat der Haupt- und Finanzausschuss am 25.11.2024 und am 17.03.2025 ausführlich vorberaten.
Bevor Frau Martinelli ihren Vorbericht erläutert, der einen Überblick über die Entwicklung und den Stand der Haushaltswirtschaft gibt, erklärt sie dem Gremium nochmals ausführlichst die Entwicklung der wichtigsten Einnahmen und Ausgaben -Schlüsselzuweisungen, Einkommensteuer, Umlagekraft und Kreisumlage- im Jahre 2025 gegenüber dem Jahr 2024.
Die minimalen Mehreinnahmen in den Schlüsselzuweisungen und der Einkommensteuer werden durch die Erhöhung der Kreisumlage von 41,50 % auf 43,50 % aufgebraucht. Frau Martinelli verdeutlicht dem Gremium klar, dass diese Positionen 2025 gegenüber 2024 mit 137.624,61 € niedriger ausfallen werden. Für die Gemeinde Kolitzheim bedeutet die Erhöhung der Kreisumlage einen erheblichen finanziellen Einbruch. Der Landkreis hat auch bereits weitere Erhöhungen bis auf 49 % in den nächsten Jahren angekündigt.
Der Vorsitzende ergänzt hierzu, dass die freie Finanzspanne der Gemeinde bis zum Jahr 2028/2029 auf 120.000,-- € sinken wird.
Außerdem informiert er, dass die Hälfte unserer Gewerbesteuereinnahmen PV-Firmen zahlen. Nach 20 Jahren laufen die Einspeisevergütungen von Photovoltaikanlagen aus.
Durch eine gesetzliche Änderung der Verteilung der Gewerbesteuereinnahmen zwischen Sitzgemeinde der Firmen und Standortgemeinde der Photovoltaikanlagen, erhalten wir zukünftig viel weniger Gewerbesteuerzahlungen. Übergangsregelungen hierzu sind inzwischen ausgelaufen. Es kann sogar sein, dass die Gemeinde, durch die spätere Steuerveranlagung bei Firmen, bereits erhaltene Gewerbesteuer zurückzahlen müsste.
Anschließend erläutert Frau Martinelli den Vorbericht gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 und § 3 KommHV, gegliedert in Einnahmen und Ausgaben. Sie gibt Erklärungen zu den Belastungen des Haushalts in zukünftigen Haushaltsjahren, zur Entwicklung der Zuführung zum Vermögenshaushalt, der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, zur Entwicklung der Rücklagen und zur Kassenlage. Sie beantwortet Fragen im Gremium.
Nachdem keine weiteren Fragen zum Vorbericht im Gremium sind, stellt sie das geplante Gesamtvolumen des Haushalts 2025 und der Finanzplanjahre bis 2028, mit den notwendigen Kreditaufnahmen, wie folgt dar:
|
| 2025 | 2026 | 2027 | 2028 |
|
| Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € |
| VW-HH | 14,79 | 15,0 | 15,18 | 15,38 |
| VM-HH | 6,37 | 9,0 | 9,75 | 7,35 |
| Überschuss VW-HH | 0,43 | 0,55 | 0,35 | 0,27 |
| Kreditaufnahmen | 1,6 | 2,1 | 3,9 | 3,7 |
An Schlüsselzuweisungen erhält die Gemeinde 1,58 Mio. € (Vorjahr 1,56 Mio. €).
Die zu leistende Kreisumlage beträgt 3,27 Mio. € (Vorjahr 2,88 Mio. €).
Die Gewerbesteuereinnahmen sind mit 2,0 Mio. € angesetzt (im Vorjahr wurden 1,87 Mio. € eingenommen).
Bei der Einkommensteuerbeteiligung werden 4,39 Mio. €, somit 0,4 Mio. € mehr als im Vorjahr, erwartet.
Es ergibt sich eine Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt von 439.350 €, diese wird sich in den nächsten Jahren aufgrund der Kreditaufnahmen und den dadurch entstehenden Zinszahlungen verringern.
Aufgrund hoher Investitionen in 2025 und den Folgejahren, wie dem Neubau der Grundschule, dem Gigabit-Breitbandausbau, zwingend notwendigen Infrastrukturerneuerungen, der Ersatzbeschaffung von zwei Feuerwehrfahrzeugen und einem Mehrzweckboot, der Erschließung des Baugebiets in Gernach, dem Ersatzbau für das Dorfgemeinschaftshaus in Herlheim, dem Neubau des Feuerwehrhauses in Lindach und der Mischwasserbehandlung in Kolitzheim, werden die noch vorhandenen Rücklagen aufgebraucht. Zur weiteren Finanzierung sind in 2025 bis 2028 Kreditaufnahmen von insgesamt 11,3 Mio. € nötig.
Weiterhin gibt Frau Martinelli nochmals Erklärungen in der Gruppierungsübersicht des Gesamtplans mit prozentualen Veränderungen gegenüber dem Vorjahr und zeigt an Hand einer Excelliste die Eckdaten des jeweiligen Haushalts im Vergleich der Jahre 2019 bis 2025 in Einnahmen und Ausgaben.
Nachdem auf Anfrage des Vorsitzenden keine weiteren Fragen im Gremium sind, teilt er mit, dass die entsprechenden Beschlüsse gefasst werden können.
Bevor zum Haushalt abgestimmt werden kann, teilt ein Gremiumsmitglied noch mit, dass Frau Kämmerin Martinelli den Haushalt mit „gewissen Merkmalen“ übernommen hat, aber auf die Gelder erst in Zukunft zurückgreifen kann. Die Zinseinnahmen decken die Kreditkosten in keinster Weise. Die „Haushaltsmisere“ von 2018 bis 2024 besteht weiterhin, da die Gemeinde über ihre Geldanlagen nicht verfügen kann. Die Haushaltsmöglichkeiten sind enorm eingeschränkt.
Dazu teilt der Vorsitzende mit, dass zwischen 2018 und 2024 die Gemeinde Kolitzheim 1 Mio. € an Zinseinnahmen erhalten hat und dadurch keine Negativzinsen zahlen musste.
Frau Kämmerin Martinelli teilt hierzu ebenfalls mit, dass durch Gegenrechnung von Negativzinsen, die die Gemeinde ohne die getätigten Geldanlagen hätte zahlen müssen, eine Relativierung der Beträge ersichtlich wäre.
Auf eine weitere Mitteilung aus dem Gremium, dass bei den entsprechenden Haushaltsjahren die Entwicklungen mit Corona und der Ukrainekrieg nicht bekannt waren und über dies schon mehrfach in diesem Gremium gesprochen und diskutiert wurde, teilt das Gremiumsmitglied mit, dass dies nochmals für das Protokoll festgestellt werden sollte.
Nachdem auf weitere Anfrage vom Vorsitzenden keine weiteren Wortmeldungen im Gremium bestehen, werden die Beschlussvorschläge durch Frau Martinelli bekannt gegeben.
Verwaltungshaushalt
Einwendungen gegen den vorliegenden Entwurf werden nicht erhoben.
Der Gemeinderat stimmt dem Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 14.794.100,00 € zu.
Vermögenshaushalt mit Investitionsprogramm und Finanzplan
Der Gemeinderat stimmt dem Vermögenshaushalt mit einem Gesamtvolumen in Einnahmen und Ausgaben mit 6.376.000 €, dem Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen von 1.600.000 €, dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen mit 9.112.000 €, dem dargestellten Investitionsprogramm 2025 – 2028 und dem Finanzplan 2024 – 2028, der sich wie folgt darstellt, zu.
| HHJ 2024 | Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | 14.499.700 € |
|
| Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | 11.080.550 € |
| HHJ 2025 | Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | 14.794.100 € |
|
| Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | 6.376.000 € |
| HHJ 2026 | Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | 15.000.100 € |
|
| Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | 9.002.000 € |
| HHJ 2027 | Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | 15.181.100 € |
|
| Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | 9.753.000 € |
| HHJ 2028 | Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | 15.389.100 € |
|
| Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | 7.355.000 € |
Stellenplan
Einwendungen gegen den vorliegenden Entwurf des Stellenplans werden nicht erhoben.
Der Gemeinderat stimmt dem Stellenplan 2025 für Beamte und tariflich Beschäftigte zu.
Haushaltssatzung
Die Haushaltssatzung 2025 wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.
Der Gemeinderat stimmt der Haushaltssatzung 2025 zu.
Sie ist Bestandteil des Protokolls.
Bestätigung der Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Herlheim
Zum Kommandanten und stellvertr. Kommandanten der FFW Herlheim wurden in der Dienstversammlung am 14.03.2025 gewählt:
Erster Kommandant:
Sven Borst, Herlheim
Stellvertr. Kommandant:
Martin Ziegler, Herlheim
Der Gemeinderat bestätigt die Wahl von Herrn Sven Borst zum 1. Kommandanten und die Wahl von Herrn Martin Ziegler zum 2. Kommandanten.
Beteiligungsverfahren zur Änderung des Regionalplans Main-Rhön im Bereich Windenergie
Zehnte Verordnung zur Änderung des Regionalplans der Region Main-Rhön (3):
Kapitel B VII „Energieversorgung“, Teilfortschreibung Abschnitt 5.3 „Windenergie“ (vormals „Windkraftanlagen“); Beteiligungsverfahren mit Einbeziehung der Öffentlichkeit gem. Art. 16 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG) i.V.m. § 9 Raumordnungsgesetz (ROG)
Der Regionale Planungsverband Region Main-Rhön (3) schreibt den Regionalplan im Kapitel „Windenergie“ fort und ergänzt Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Windkraftanlagen.
Hintergrund sind gesetzliche Vorgaben zur Erweiterung der potentiellen Flächen für Windenergieanlagen nach dem Windenergieflächengesetz. Dieses Gesetz gibt den Ländern verbindliche Flächenziele vor. Für Bayern beträgt der Flächenbeitragswert 1,8 % der Landesfläche.
Im Wesentlichen werden bereits bestehende Vorrang- und Vorbehaltsflächen erweitert und neue Gebiete im Bereich der Rhön und der Hassberge festgelegt.
Die Gemeinde Kolitzheim ist nicht unmittelbar betroffen, denn im Gemeindegebiet waren bisher weder Vorrang- noch Vorbehaltsgebiete vorgesehen. Auch in der aktuellen Überplanung ändert sich daran nichts.
Der Gemeinderat beschließt, dass die Gemeinde Kolitzheim keine Stellungnahme zur Fortschreibung des Regionalplans im Hinblick auf die Windenergie abgibt.