für den Bebauungsplan „Seeweg II" mit 1. Änderung des Bebauungsplans „Seeweg I" und 3. Änderung des Bebauungsplans „An der Linn" der Gemeinde Kolitzheim mit integriertem Grünordnungsplan
Der Gemeinderat der Gemeinde Kolitzheim hat in öffentlicher Sitzung am 26.02.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans „Seeweg II" mit 1. Änderung des Bebauungsplans „Seeweg I" und 3. Änderung des Bebauungsplans „An der Linn" beschlossen. Das Bauleitplanverfahren wurde durch Beschluss des Gemeinderates am 07.11.2023 kraft gesetzlicher Verpflichtung vom beschleunigten Verfahren (§ 13b BauGB) auf ein Regelverfahren mit Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB umgestellt. Dieser Beschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 17.11.2023 ortsüblich bekannt gemacht.
Der Gemeinderat der Gemeinde Kolitzheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.03.2026 den Entwurf des Bebauungsplans „Seeweg II" mit 1. Änderung des Bebauungsplans „Seeweg I" und 3. Änderung des Bebauungsplans „An der Linn" einschließlich textlicher Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 24.03.2026 gebilligt. Der Gemeinderat hat die Verwaltung beauftragt, mit dem Entwurf des Bebauungsplans „Seeweg II" mit 1. Änderung des Bebauungsplans „Seeweg I" und 3. Änderung des Bebauungsplans „An der Linn" in der Fassung vom 24.03.2026 die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Seeweg II" mit einer Größe von ca. 2,15 ha umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 140 (Teilfläche), 185 (Teilfläche), 395 (Teilfläche), 396, 397/1 (Teilfläche), 397/2, 398 (Teilfläche), 399/2 (Teilfläche) und 400/1, Gemarkung Gernach.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in dem beigefügten Lageplan (ohne Maßstab) ersichtlich.
Der Entwurf des Bebauungsplans „Seeweg II" in der Fassung vom 24.03.2026 einschließlich Begründung und Umweltbericht und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
13. April 2026 bis einschl. 15. Mai 2026
auf der Internetseite der Gemeinde Kolitzheim (www.kolitzheim.de) unter der Rubrik Rathaus & Bürger – Bauen & Wohnen – Bauleitplanverfahren" und dem zentralen Internetportal des Landes (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/) zur Einsichtnahme veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die o. g. Unterlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung (Montag von 08.00 - 14.00 Uhr, Dienstag bis Freitag jeweils von 08.00 - 12.00 Uhr und zusätzlich Donnerstag von 13.00 - 18.00 Uhr) im Rathaus der Gemeinde Kolitzheim, Rathausstraße 1, 97509 Kolitzheim, Obergeschoss, Zimmer Nr. R 1.14 eingesehen werden.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen, vorzugsweise per E-Mail an beteiligung@arc-gruen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch postalisch an arc.grün | landschaftsarchitekten.stadtplaner.gmbh, Steigweg 24, 97318 Kitzingen, oder im Rahmen einer Einsichtnahme im Rathaus Kolitzheim, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.
Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB liegen vor und sind öffentlich einsehbar:
| • | Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Schweinfurt / Bayerischer Bauernverband - landwirtschaftliche Immissionen |
| • | Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege - bau- und bodendenkmalpflegerische Belange |
| • | Landratsamt Schweinfurt, Immissionsschutz - Verkehrslärmimmissionen |
| • | Landratsamt Schweinfurt, Wasserrecht - allgemeiner Gewässer- und Grundwasserschutz, wassersensibler Bereich/ Schutz vor Überflutung |
| • | Landratsamt Schweinfurt, Naturschutz - Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung, Artenschutz |
| • | Regierung von Unterfranken, höhere Landesplanungsbehörde / Regionaler Planungsverband Main-Rhön - nachhaltige Siedlungsentwicklung |
| • | Öffentlichkeit – Auswirkungen der geplanten Regenrückhaltung auf das Schutzgut Mensch |
| Folgende Arten wesentlicher umweltbezogener Informationen sind verfügbar und öffentlich einsehbar: | |
| • | Umweltbericht zum Bebauungsplan zur Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen der Planung auf die Schutzgüter, Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Landschaftsbild und Kultur- und Sachgüter inkl. Abarbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung des § 1a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 18 BNatSchG, |
| • | spezielle artenschutzrechtliche Prüfung mit Betrachtung des Vorkommens geschützter Tier- und Pflanzenarten vom Februar 2019, aktualisiert Juli 2025 von der Ökologischen Arbeitsgemeinschaft Würzburg (ÖAW) |
| • | Nachweis naturschutzrechtlicher Ausgleichsflächen |
Gleichzeitig mit der Veröffentlichung im Internet findet die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufgrund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.
Gemäß § 3 Abs. 2 S. 4 Nr. 3 BauGB und § 4a Abs. 5 BauGB können Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstaben c und e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgeben werden, erfolgt keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter der oben aufgeführten Internetadresse veröffentlicht und liegen mit den o. g. Unterlagen öffentlich aus.