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Amtsblatt der Gemeinde Kolitzheim
Ausgabe 8/2026
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Finanzamt Schweinfurt

Versand der Zahlungserinnerungen für Steuer-Vorauszahlungen wird eingestellt 

Moderne, kostensparende und papierarme Abwicklung

Ab sofort stellt die Bayerische Steuerverwaltung den Versand von Zahlungserinnerungen für gleichbleibende Vorauszahlungen (beispielsweise zur Einkommen- und Körperschaftssteuer sowie für die zugehörigen Folgesteuern) ein.

Diese Schreiben erinnerten bisher per Brief an anstehende regelmäßige Zahlungstermine.

SEPA-Lastschriftverfahren bietet Bürgerinnen und Bürgern eine komfortable Möglichkeit, ihren regelmäßigen Zahlungen einfach, bequem und termingerecht nachkommen zu können. Das hierfür erforderliche Formular kann unter www.lfst.bayern.de/formulare/steuerzahlung/sepa-lastschrift abgerufen werden.

Selbstverständlich werden die Höhe der Vorauszahlungen sowie deren Zahlungszeitpunkt auch weiterhin aus dem entsprechenden Steuerbescheid ersichtlich sein.

Warum diese Veränderung?

Digital und automatisch statt Papier und Brief: Moderne Bezahlmöglichkeiten wie das SEPA-Lastschriftverfahren ermöglicht eine bequeme, sichere und pünktliche Abwicklung Ihrer Vorauszahlungen.

Ressourcen- und Kosteneffizienz: Der Anteil der Papierüberweisungen ist stark rückläufig; Papier, Druck und Versand verursachen hohe Kosten. Durch die Umstellung sparen wir Papier und schonen die öffentlichen Mittel.

Zeitgemäß und zuverlässig: Das Lastschriftverfahren sorgt dafür, dass Zahlungen automatisch und termingerecht erfolgen - ohne erneute Erinnerung per Post.

So funktioniert es:

1.

Beachten Sie die Hinweise für eine erfolgreiche Übermittlung unter:

 

www.lfst.bayern.de/formulare/steuerzahlung/sepa-lastschrift

2.

Laden Sie das SEPA-Lastschriftmandat im PDF-Format herunter.

3.

Füllen Sie das SEPA-Lastschriftmandat digital aus.

4.

Senden Sie das ausgefüllte Formular über Ihren ELSTER-Account als Anhang zu einer Sonstigen Nachricht an Ihr Finanzamt. In diesem Fall ist keine Unterschrift nötig.

5.

Wichtige Hinweise:

 

• Bei einer elektronischen Übermittlung per E-Mail wird das SEPA-Lastschriftmandat nicht anerkannt. Nutzen Sie daher ausschließlich Ihren ELSTER-Account für die digitale Übermittlung.

 

• Falls gewünscht, besteht weiterhin die Möglichkeit, das vollständig ausgefüllte SEPA-Lastschriftmandat ausgedruckt und zweifach unterschrieben in Papierform bei Ihrem zuständigen Finanzamt einzureichen.