Ab sofort stellt die Bayerische Steuerverwaltung den Versand von Zahlungserinnerungen für gleichbleibende Vorauszahlungen (beispielsweise zur Einkommen- und Körperschaftssteuer sowie für die zugehörigen Folgesteuern) ein.
Diese Schreiben erinnerten bisher per Brief an anstehende regelmäßige Zahlungstermine.
SEPA-Lastschriftverfahren bietet Bürgerinnen und Bürgern eine komfortable Möglichkeit, ihren regelmäßigen Zahlungen einfach, bequem und termingerecht nachkommen zu können. Das hierfür erforderliche Formular kann unter www.lfst.bayern.de/formulare/steuerzahlung/sepa-lastschrift abgerufen werden.
Selbstverständlich werden die Höhe der Vorauszahlungen sowie deren Zahlungszeitpunkt auch weiterhin aus dem entsprechenden Steuerbescheid ersichtlich sein.
Warum diese Veränderung?
| • | Digital und automatisch statt Papier und Brief: Moderne Bezahlmöglichkeiten wie das SEPA-Lastschriftverfahren ermöglicht eine bequeme, sichere und pünktliche Abwicklung Ihrer Vorauszahlungen. |
| • | Ressourcen- und Kosteneffizienz: Der Anteil der Papierüberweisungen ist stark rückläufig; Papier, Druck und Versand verursachen hohe Kosten. Durch die Umstellung sparen wir Papier und schonen die öffentlichen Mittel. |
| • | Zeitgemäß und zuverlässig: Das Lastschriftverfahren sorgt dafür, dass Zahlungen automatisch und termingerecht erfolgen - ohne erneute Erinnerung per Post. |
So funktioniert es:
| 1. | Beachten Sie die Hinweise für eine erfolgreiche Übermittlung unter: |
|
| www.lfst.bayern.de/formulare/steuerzahlung/sepa-lastschrift |
| 2. | Laden Sie das SEPA-Lastschriftmandat im PDF-Format herunter. |
| 3. | Füllen Sie das SEPA-Lastschriftmandat digital aus. |
| 4. | Senden Sie das ausgefüllte Formular über Ihren ELSTER-Account als Anhang zu einer Sonstigen Nachricht an Ihr Finanzamt. In diesem Fall ist keine Unterschrift nötig. |
| 5. | Wichtige Hinweise: |
|
| • Bei einer elektronischen Übermittlung per E-Mail wird das SEPA-Lastschriftmandat nicht anerkannt. Nutzen Sie daher ausschließlich Ihren ELSTER-Account für die digitale Übermittlung. |
|
| • Falls gewünscht, besteht weiterhin die Möglichkeit, das vollständig ausgefüllte SEPA-Lastschriftmandat ausgedruckt und zweifach unterschrieben in Papierform bei Ihrem zuständigen Finanzamt einzureichen. |