Standort der Grundschule
Antrag auf ein Ratsbegehren für den Standort Kolitzheim
In der Sitzung des Gemeinderats am 24.01.2023 wurde unter lfd. Nr. 10.1. zuletzt beschlossen, den „Standort Herlheim“ als konkurrierendes Ratsbegehren im Sinne des Art. 18 a Abs. 2 GO dem Bürgerbegehren „Standort Unterspiesheim“ gegenüberzustellen.
Am 06.02.2023 beantragte ein Gemeinderatsmitglied die erneute Behandlung in der heutigen Tagesordnung mit Abstimmung über die Durchführung eines weiteren Ratsbegehrens zum „Standort Kolitzheim“, um damit den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, über alle drei Schulstandorte abzustimmen.
Ein weiteres Gemeinderatsmitglied hat bereits vor der heutigen Sitzung die namentliche Abstimmung dieses Tagesordnungspunktes gemäß § 27 Abs. 5 der Geschäftsordnung beantragt.
Der Vorsitzende stellt den Antrag zur Abstimmung im Gremium.
Der Gemeinderat folgt dem Antrag und befürwortet die namentliche Abstimmung dieses Tagesordnungspunktes.
Der Vorsitzende erteilt das Wort dem Gemeinderatsmitglied, das den Antrag nochmals wiederholt und entsprechend mit drei Aspekten erläutert.
Als 1. Aspekt wird der ursprüngliche Mehrheitsbeschluss des Gemeinderates vom 13.12.2022 für den Standort Herlheim genannt. Dieser kam zustande, nachdem die erste Abstimmung für den Standort Kolitzheim mehrheitlich abgelehnt wurde. Die Kolitzheimer Befürworter, die es im Gremium gab, haben sich dann umorientiert. Fakt ist, dass es Gemeinderäte gibt, die für den Standort Kolitzheim gestimmt haben. Mit der Abstimmungsmöglichkeit über alle ursprünglichen Standorte wird die Ausgangssituation des Gemeinderates vom 13.12.2022 erreicht, noch einmal -unabhängig vom bisherigen Verlauf- nach den Interessen der Bürgerinnen und Bürger über alle Schulstandorte zu entscheiden.
Bislang werden Befürworter des Standortes Kolitzheim von der Abstimmung ausgeschlossen.
Zum 2. Aspekt gehört, dass die Information der Bevölkerung, um eine Entscheidung treffen zu können, noch nicht ausreichend ist. Unter der Bevölkerung gibt es viele Falschbehauptungen, andererseits werden wichtige Fakten weggelassen. Die Standortentscheidung muss aus dem Blickwinkel aller Gemeindeteile getroffen werden. Zu beachten sind auch z.B. die Schülerbeförderungskosten und die Kapazitäten der Turnhallen mit Hallennutzung. Da noch viele Fragen nicht geklärt sind, kann der Standort Kolitzheim zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht ausgeschlossen werden.
Als 3. Aspekt wird die Mitnahme der unterschiedlichsten Interessen und Perspektiven aller Bürger und Bürgerinnen aus den verschiedenen Gemeindeteilen der gesamten Großgemeinde Kolitzheim genannt. Bei dieser Entscheidung ist das Gemeinwohl zu berücksichtigen und nicht das Interesse Einzelner. Der Gemeinderat hat ein zusätzliches Ratsbegehren für den Standort Herlheim beschlossen. Somit müsste auch ein Ratsbegehren für den Standort Kolitzheim beschlossen werden. Die Abstimmung in der Bevölkerung über den Standort Kolitzheim auszuschließen ist ein fataler Fehler.
Durch die Abstimmung aller drei Standorte wird es Verschiebungen geben. Es ist aber trotzdem falsch den Standort Kolitzheim auszuschließen. Zum Abschluss kommend wird noch mitgeteilt, dass das Argument eines komplizierten Verfahrens durch eine weitere Fragestellung nicht zählen kann. Die Bürgerschaft muss ja „nur“ abstimmen, nicht auswerten. Auch eine mögliche Verhinderungszeit von evtl. 3 Wochen kann nicht als Begründung zählen, da die Standortentscheidung eine Entscheidung für die nächsten mindestens 25 Jahre und länger ist. Es wird um Offenheit für alle Gemeindebürger gebeten.
Auf die anschließende Frage des Vorsitzenden im Gremium, ob eine Diskussion gewünscht ist, verneinen dies die Gremiumsmitglieder einheitlich.
Aus dem Gremium wird nochmals darauf hingewiesen, dass die nachfolgende Abstimmung nicht den Standort der Schule in Kolitzheim selbst betrifft, sondern ob über den Standort Kolitzheim beim Bürgerbegehren mit einer weiteren Fragestellung die Bevölkerung entscheiden soll.
Der Gemeinderat lehnt es ab, dem durch Bürgerbegehren am 02.01.2023 beantragten Bürgerentscheid 1 und das mit Gemeinderatsbeschluss vom 24.01.2023 beschlossene Ratsbegehren (Bürgerentscheid 2) als weiteres Ratsbegehren nunmehr zusätzlich den Standort in Kolitzheim (Bürgerentscheid 3) gegenüberzustellen.
Organisatorische Festlegungen zur Durchführung der Bürgerentscheide am 26.03.2023
| 1. | Bestellung eines Abstimmungsleiters und dessen Stellvertreter |
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| (Art. 39 GO i.V.m. Art. 5 GLKrWG analog) |
Der erste Bürgermeister leitet grundsätzlich die Vorbereitung und Durchführung des Bürgerentscheids. Ist der erste Bürgermeister nicht nur vorübergehend verhindert, bestellt der Gemeinderat einen der weiteren Bürgermeister, einen der weiteren Stellvertreter, ein sonstiges Gemeinderatsmitglied oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Gemeinde zum Abstimmungsleiter sowie einen Stellvertreter aus diesem Personenkreis.
Zur Wahrung der Neutralität und Sachlichkeit – insbesondere vor dem Hintergrund von Ratsbegehren – werden als Abstimmungsleiter, der Geschäftsleiter Herr Marcel Ritz, und als stellvertretende Abstimmungsleiterin, Frau Annette Beuerlein (stellv. Geschäftsleiterin), bestellt.
Der Gemeinderat stimmt dem zu.
| 2. | Höhe der Entschädigung für die Mitglieder der Abstimmungsvorstände |
Der Gemeinderat beschließt, die Höhe der Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder der Abstimmungsvorstände (sog. Abstimmungshelfer) auf 40,00 Euro pro Person, vergleichbar wie bei den Wahlen, festzulegen.
Erweiterung der Deponiefläche in Lindach
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende nochmals Herrn Steffen Beuerlein und Herrn Bastian Krätzer von der Fa. SBE GmbH & Co.KG, Gaibach.
Der Vorsitzende erteilt Herrn Steffen Beuerlein das Wort, der an Hand einer Power Point Präsentation die Erweiterung und die geplante Verfüllung der Deponiefläche vorstellt.
Vorausgegangen ist ein abfallrechtlicher Antrag der Fa. SBE GmbH & Co.KG zur Erweiterung einer Deponie für Boden und Inertabfälle (Deponieklasse 0) in Lindach (zur Erklärung: Inertabfälle sind Abfälle, die keinen wesentlichen physikalischen, chemischen oder biologischen Veränderungen unterliegen).
Am aktuellen Luftbild zeigt Herr Beuerlein den Bestand der Deponiefläche (mit der bereits genehmigten Verfüllfläche) und die Erweiterungsfläche (Teilfläche der Fl.Nr. 1880), für die dieser Antrag gelten soll.
Für diese Erweiterungsfläche benennt Herr Beuerlein einige Eckdaten:
| - | Abgrabungsgenehmigung zur Vorbereitung der Erweiterung der Deponie vom 20.03.2020 liegt vor |
| - | Deponiefläche der Erweiterung umfasst ca. 3,5 ha |
| - | Deponievolumen der Erweiterung umfasst ca. 500.000 m³ |
| - | Bohrung von zwei neuen Grundwassermessstellen nach Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt erfolgt im Vorfeld |
| - | Weiterführung des Deponiebetriebs wie bisher |
| - | nur Inertabfälle gemäß Deponieverordnung (DepV), die bisher schon angenommen werden |
| - | Einbau einer technischen Barriere auf der Sohle der Deponie |
| - | Eigen- und Fremdüberwachung |
| - | Grundwasseruntersuchungen |
| - | Nach Abschluss der Verfüllung (ca. 2035): |
| - | Landwirtschaftliche Nutzung möglich |
| - | Rückbau der zusätzlichen Entwässerungseinrichtungen (Rückhaltebecken, Lamellenklärer, Drosselschacht) |
Die Deponiefläche wird in verschiedenen Abschnitten verfüllt. Hierzu zeigt Herr Beuerlein an Hand eines Bildes den Zustand der Deponiesohle inkl. Entwässerung und den Endzustand nach der Rekultivierung. Weiterhin Bilder zum Prognosezustand der Abbauphase ca. 2025 und den Maßnahmenplan beim Endzustand in 2035.
Abschließend erläutert er die Entwässerung der Deponie, mit Drainageleitungen und einer Versickerungsmulde.
Herr Beuerlein beantwortet alle Fragen der Gremiumsmitglieder.
Im Gemeinderat besteht Einverständnis mit den Planungen der Fa. SBE GmbH & Co.KG, Gaibach zur Deponieerweiterung in Lindach.
Bau eines Ärztehauses mit Tagespflege und Betriebswohnungen in Kolitzheim, Rathausstraße
Vorstellung der Planung
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende nochmals Herrn Rudolph Karg, Herrn Robert Osinski und Herrn Stefan Sachs von der Fa. Oskar-Bau GmbH, Schonungen und erteilt das Wort Herrn Karg, der zunächst die Firma vorstellt. Er selbst ist der technische Geschäftsführer, Herr Osinski ist der Pflegefachmann und für das Organisatorische zuständig und Herr Sachs ist der Geschäftsführer der Pflege und arbeitet selbst auf einer Intensivstation.
An Hand eines Lageplans zeigt Herr Karg die Anordnung der einzelnen Gebäude auf dem gesamten Grundstück.
Das Gebäude 2 befindet sich direkt an der Rathausstraße und wird hierüber auch angefahren. Neben einer Arztpraxis im Erdgeschoss sind 4 Wohnungen im 1. Obergeschoss und 2 Wohnungen im Dachgeschoss vorgesehen.
Das Gebäude 1 ist das Dienstleistungszentrum, mit einer Tagespflegeeinrichtung mit 15 Einheiten und ambulant betreute Wohngemeinschaften mit 5 Einheiten im Erdgeschoss. Im 1. Obergeschoss sind 12 Einheiten für ambulant betreute Wohngemeinschaften und im Dachgeschoss 4 Wohnungen vorgesehen.
Das Gebäude 3 soll ein reines Wohngebäude mit 4 Stockwerken und 11 Wohneinheiten werden. Die Wohnungen in allen drei Gebäuden sollen attraktiv und ansprechend sein, evtl. als Eigentumswohnungen oder auch für betreutes Wohnen. An Hand der Ansichten der Gebäude zeigt Herr Karg, dass die Wohnungen in jedem Stockwerk über einen Laubengang begehbar sind. Dies ist wichtig, da hierdurch nach den Brandschutzvorschriften keine Drehleiter der Feuerwehr benötigt wird. Auch die Treppen sind so groß gestaltet, dass Personen heruntergetragen werden können. Außerdem werden für Intensivpflegeplätze mit einem Pflegeschlüssel von 1:3 für 24 Stunden mindestens 20 Beschäftigte eingestellt. Meist kommen die Pflegerinnen aus dem Ausland. Damit die Beschäftigten auch vor Ort bleiben können, sollte ihr Lebensmittelpunkt auch hier sein. Daher werden Wohnungen für die Familien angeboten. Dies haben die Erfahrungen der letzten Jahrzehnte gezeigt.
Weiterhin sind derzeit 52 Stellplätze für PKW, Stellplätze für Räder, ein Spielplatz und ein Platz für Mülltonnen vorgesehen.
Aus dem Gremium wird mitgeteilt, dass ein 4-geschossiges Gebäude nicht vorgesehen werden sollte. Bei einer entsprechenden Voranfrage bat der Gemeinderat um Abänderung des Konzeptes auf höchstens 3 Geschosse. Außerdem war die Errichtung eines Ärztehauses und Einrichtung einer Tagespflege mitgeteilt worden, nicht die Intensivpflegeeinrichtung.
Herr Karg teilt hierzu mit, dass ein Arzt oder mehrere Ärzte nur Interesse zeigen und eine Arztpraxis eröffnen, wenn das Vorhaben auch wirtschaftlich ist. Ansonsten wird kein Arzt nach Kolitzheim kommen. Sie brauchen auch Plätze für eine Intensivbetreuung, sonst rechnet sich das Projekt leider nicht. Aus dem Gemeinderat wird ergänzt, dass es sich um eine Mischkalkulation handelt.
Herr Sachs teilt mit, dass er noch keine Namen der Ärzte nennen kann, aber großes Interesse vorliegt. Weiterhin erläutert er, dass die Angehörigen von Intensivpflegepatienten (können auch Kinder sein) auch Wohnraum benötigen.
Auf Anfrage aus dem Gremium teilt Herr Sachs mit, dass die Grundvoraussetzung für die weiteren Planungen und für das Errichten der Häuser ist, dass auch mindestens ein Arzt sicher vor Ort ist. Ein Bauprojekt kann erst begonnen werden, wenn ein Arzt sicher zugesagt hat.
Aus dem Gremium wird nochmals der Wunsch geäußert nicht die Intensivpflege zu erhöhen, sondern sich eher auf die Tages- und Kurzzeitpflege zu konzentrieren. Hierzu teilt Herr Sachs mit, dass auch bei diesen Pflegeplätzen teilweise auch entsprechende Gerätschaften benötigt werden. Die Patientenzahl mit Lungenkrankheiten hat sich im letzten Jahr um 25 % erhöht, gibt er zu bedenken.
Herr Osinski ergänzt deutlich, dass sich dieses Projekt ohne die Intensivpflege nicht hält. Die Gesamtkonstellation hält diese finanzielle Struktur „am Leben“. Das Gesamtkonzept kann auf 3 Ärzte erweitert werden.
Der Vorsitzende erläutert, dass der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Nord“ eine neue Zufahrt von der Rathausstraße vorsieht.
Aus dem Gremium wird der Bau einer Tiefgarage vorgeschlagen. Das Projekt mit dem Bau einer Arztpraxis wird als extremer Vorteil für die Bevölkerung und für Kolitzheim gesehen.
Weitere Vermietungen für z.B. Physiotherapie oder Ergotherapie sind denkbar. Auch Gespräche mit einem Apotheker konnten bereits geführt werden.
Aus dem Gremium wird noch mitgeteilt, dass die Bedenken der Flächenversiegelung sehr hoch sind. Aus diesem Grunde muss umgedacht werden und anstatt in die Breite in die Höhe gebaut werden. Außerdem befindet sich das Wohngebäude Nr. 3 im hinteren Bereich des Grundstückes, hat ein schräges Dach und ist nicht störend zum Ortsbild.
Der Vorsitzende ergänzt, dass die Umsetzung dieses Projektes auf jeden Fall eine Änderung des Bebauungsplans mit sich bringt. Der Bebauungsplan sieht in diesem Bereich eine Geschosszahl von 2 vor. Außerdem legt der Bebauungsplan dort ein Gewerbegebiet fest, in dem Wohnungen grundsätzlich nicht zulässig sind.
Nach Beantwortung aller Fragen im Gremium teilt Herr Karg mit, dass die drei Geschäftsführer die Vorschläge des Gemeinderates überdenken werden und ein weiterer Termin notwendig sein wird.
Der Gemeinderat ist mit der Vorgehensweise einverstanden.
Ersatzbeschaffungen von Löschfahrzeugen für die Freiwilligen Feuerwehren Stammheim und Unterspiesheim
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende nochmals den Kreisbrandinspektor Herrn Alexander Bönig, sowie den 1. Kommandanten der Feuerwehr Stammheim Herrn Christian Hogen und den 2. Kommandanten der Feuerwehr Unterspiesheim Herrn Christian Pretscher.
In der Gemeinderatssitzung am 10.01.2023 (Protokoll lfd. Nr. 4) wurde bereits informiert, dass Anträge auf Ersatzbeschaffungen für die Löschfahrzeuge LF 16 der Feuerwehren Stammheim (Erstzulassung 01.04.1998) und Unterspiesheim (Erstzulassung 07.10.1994) gestellt wurden. Es ist zu beachten, dass die Nachfolgemodelle HLF 10 „Hilfeleistungsfahrzeug“ nach Bestellung zwei Jahre Lieferzeit haben. Bis zur Bestellung ist aber auch mit ca. einem Jahr zu rechnen, d. h. die Fahrzeuge wären in 3 Jahren einsatzbereit. Die Kosten für ein Fahrzeug belaufen sich auf ca. 450.000,-- €. Die Förderung hierfür beträgt ca. 100.000,-- €. Die Fahrzeuge müssen herstellerneutral ausgeschrieben werden. Es gibt noch die Möglichkeit einer weiteren Förderung von 10 % falls zwei Kommunen zusammen zwei baugleiche Fahrzeuge bestellen, was allerdings kaum realisierbar erscheint.
Inzwischen wurden die beiden Fahrzeuge objektiv von vier Gremiumsmitgliedern in Augenschein genommen. Der Vorsitzende erteilt einem Gremiumsmitglied das Wort.
Beide Fahrzeuge haben viele Roststellen am Fahrzeugrahmen; das Stammheimer Fahrzeug noch mehr als das Unterspiesheimer. Die größere Problematik sind aber die fest eingebauten Pumpen in diesen Fahrzeugen. Diese sollten gewartet werden. Die Kosten einer Wartung betragen ca. 25.000,-- €/Pumpe. Die Pumpen saugen mittlerweile nicht mehr ausreichend. Der Motor am Unterspiesheimer Fahrzeug bedarf einer Reparatur. Der Ölverlust ist hoch. Ebenfalls ist der Spreitzer so umzubauen, dass nicht mehr 2 – 3 Feuerwehrmänner notwendig sind diesen in Position zu bringen. Der Verschleiß ist an beiden Fahrzeugen ganz klar sichtbar. Jeder der vier Gemeinderäte ist der Meinung, dass die Neuanschaffungen zeitnah notwendig sind. An den jetzigen Fahrzeugen sind, auch zur Sicherheit der Feuerwehrkollegen, einige Reparaturen notwendig.
Auf Anfrage vom Vorsitzenden geben die weiteren drei Gemeinderatsmitglieder ebenfalls kurze Stellungnahmen ab und bestätigen die notwendigen Neuanschaffungen und notwendigen Reparaturen der bestehenden Fahrzeuge. Schon wegen der Ausbildung der Feuerwehrkameraden an den Fahrzeugen sollen zwei identische Fahrzeuge angeschafft werden. Bzgl. der Pumpenwartungen ist rechtlich abzuklären wie weit man diese verschieben kann.
Auf Anfrage des Vorsitzenden stimmt der 1. Kommandant Herr Christian Hogen den Ausführungen der Gemeinderäte zu und weist aber darauf hin, dass die Vorstellungen der Feuerwehren zur Fahrzeugausstattung unterschiedlich sind und daher es schwierig ist identische Fahrzeuge zu beschaffen.
Der Vorsitzende führt aus, dass zum Stellplatz im Feuerwehrgerätehaus Stammheim am 31.01.2023 ein Ortstermin mit der Regierung von Unterfranken stattfand, um zunächst die Stellplatzvoraussetzung dort zu klären.
Herr Weber hat festgestellt, dass es folgende drei Probleme im Stammheimer Feuerwehrhaus gibt: abgestelltes BRK-Fahrzeug, großes Boot und beengter Umkleidebereich.
Das BRK-Fahrzeug muss raus. Dafür kann das kleine Rettungsboot hier abgestellt werden und es bleibt genügend Platz für einen sicheren Umkleidebereich dahinter.
Das zweite große Rettungsboot ist nicht bedarfsnotwendig und aus Sicherheitsgründen, wegen der beengten Platzverhältnisse, aus dem Feuerwehrhaus zu entfernen. Dafür könnte mittelfristig das kleine, schon sehr alte Rettungsboot, durch ein gleichwertiges neues, noch leichteres und damit flexibleres Boot ersetzt werden. Nur wenn die Vorgaben der Regierung erfüllt sind, kann eine Förderung zur Ersatzbeschaffung eines HLF 10 für das alte LF 16 bewilligt werden.
Der Vorsitzende erteilt Herrn Kreisbrandinspektor Alexander Bönig das Wort, der aus Sicht des Landkreises folgendes mitteilt:
Im Fahrzeugentwicklungskonzept des Landkreises hat man sich für zwei Bootsstandorte im Landkreis Schweinfurt ausgesprochen. Diese sind zwar nicht näher benannt aber dies sind der Standort Schonungen und der Standort Stammheim. Ein Boot ist wünschenswert, damit im südlichen Landkreis Schweinfurt auf dem Main bei Bedarf eine Ölsperre angebracht werden kann.
Der Vorsitzende teilt mit, dass laut Herrn Weber der Main nicht zu den gemeindlichen Aufgaben der Feuerwehren zählt. Die Zuständigkeit liegt bei anderen Institutionen. Herr Weber hat aber bereits als Ersatz für die jetzigen 2 Boote mitgeteilt, ein kleineres Boot zu akzeptieren. Dieses Boot soll dann auf dem jetzigen BRK-Stellplatz abgestellt werden.
Aus dem Gremium wird mitgeteilt, dass der Landkreis für die Bootsbeschaffung bzw. für die Zahlung eines Zuschusses zuständig ist, wenn Stammheim Bootsstandort ist.
Weiterhin wird nach der Gefährdungsbeurteilung für das Feuerwehrhaus des Kommunalen Unfallversicherungsverbandes gefragt. Diese kann nicht ignoriert werden.
Hierzu teilt der Vorsitzende mit, dass einige mitgeteilte Gefahren durch organisatorische Maßnahmen zu beseitigen sind. Durch Belehrungen der Feuerwehrkollegen kann auf weitere Gefahrenstellen z.B. Engstellen, Kanten, Stufen hingewiesen werden. Manches kann schlichtweg nicht geändert werden, z.B. Trennung der Duschen nach Geschlechtern.
Aus dem Gremium wird vorgeschlagen, dass der Gemeinderat das Feuerwehrhaus Stammheim in Augenschein nehmen soll um die Mitteilungen aus der Gefährdungsbeurteilung vor Ort zu besprechen.
Nach Diskussion beschließt der Gemeinderat für die Feuerwehren Stammheim und Unterspiesheim jeweils ein Hilfeleistungsfahrzeug HLF 10 zu beschaffen und in die Ausschreibung zu gehen, nachdem mit den Kommandanten ein „Pflichtkatalog“ hierzu erstellt wurde.
Aus dem Gremium wird noch darauf hingewiesen, dass über den Bayerischen Gemeindetag Informationen eingeholt werden können. Über den Feuerwehrverband soll nachgefragt werden welche Kommunen ebenfalls ein HLF 10 anschaffen, damit eine höhere Förderung erzielt werden kann.
Hierzu teilt Herr Bönig, wie in der Sitzung des Gemeinderates am 10.01.2023 mit, dass er bestrebt ist eine weitere Kommune ausfindig zu machen, die ein identisches HLF 10 beim gleichen Hersteller bestellt. Selbst der Mitarbeiter der Regierung hatte mitgeteilt, dass es nahezu unmöglich ist eine weitere Kommune zu finden.
Der Vorsitzende wird aus dem Gremium gebeten, diese Förderrichtlinien bei der Regierung zu hinterfragen, bei denen eindeutig ist, dass diese von vorneherein nicht erfüllt werden können.
Der Gemeinderat beschließt die wichtigen Reparaturen an den Löschfahrzeugen LF 16 der Feuerwehren Stammheim und Unterspiesheim zu veranlassen.
Feuerwehrgerätehaus Lindach
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende nochmals den 1. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Lindach Herrn Holger Hellert.
Herr Gemeinderat Mike Endres, der gleichzeitig 1. Vorstand der Feuerwehr Lindach ist, hat in einem Schreiben mitgeteilt, dass das Feuerwehrhaus in Lindach das Einzigste in der Großgemeinde ist, welches weder über sanitäre Anlagen verfügt noch einen akzeptablen Aufenthaltsraum hat. Das Schreiben wurde dem Gemeinderat zur heutigen Sitzung zugesandt.
Der Vorsitzende erteilt Herrn Gemeinderat Mike Endres das Wort, der mitteilt, dass der jetzige Zustand des Feuerwehrhauses inakzeptabel ist. Es soll keine Übergangslösung gesucht werden. Das jetzige Feuerwehrhaus besteht eigentlich nur aus vier Wänden mit Dach und dient lediglich zur Unterbringung des Feuerwehrautos. Es gibt daher für ihn nur zwei Möglichkeiten; entweder man schaltet einen Architekten ein, der berät wie das Gerätehaus am jetzigen Standort umgebaut werden kann oder in Lindach gibt es ein gemeindliches Grundstück für ein neues Gerätehaus.
Der Vorsitzende teilt mit, dass das Feuerwehrhaus in einem baulich sehr schlechten Zustand ist und dafür kein Geld mehr investiert werden sollte. Wegen der schlechten Zufahrt macht jedoch ein Abriss und ein Neubau an gleicher Stelle auch keinen Sinn.
Der Vorsitzende erteilt Herrn 1. Kommandant Holger Hellert das Wort, der es bedauert, dass kein Mannschaftsleben untereinander zustande kommen kann. Es gibt keine Toiletten und keine Heizung. Man kann sich im Winter nicht dort aufhalten.
Auf die Anfrage aus dem Gremium, ob ein gemeindliches Grundstück in Lindach für den Bau eines Feuerwehrhauses vorhanden ist, teilt der Vorsitzende mit, dass nur das Grundstück mit der Fl.Nr. 826, der ehemalige Festplatz in Frage kommt. Im Ortsbereich gibt es keine Alternativen.
Auf die Mitteilung aus dem Gremium, dass der Feuerwehrbedarf in der Gemeinde festgehalten werden muss, teilt der Vorsitzende die Investitionen in Feuerwehrhäusern der letzten 20 Jahre mit. Er verweist auf den Haushalt und auf die kommenden Investitionen für das neue Schulgebäude. Hierzu wird aus dem Gremium mitgeteilt, dass für die Schule ein Finanzierungsplan aufgestellt werden sollte. Langfristige Finanzierungen müssten noch möglich sein, da die Gemeinde Kolitzheim eine wohlhabende Gemeinde ist. Der Vorsitzende teilt mit, dass dem nicht so ist. Die Gemeinde Kolitzheim ist nicht wohlhabend. Sie liegt mit ihren Finanzen unter dem Durchschnittswert aller Gemeinden im Landkreis Schweinfurt.
Nach Diskussion beschließt der Gemeinderat einen Architekten einzuschalten um die Möglichkeiten für das Feuerwehrhaus zu eruieren.