Titel Logo
Amtsblatt der Gemeinde Kolitzheim
Ausgabe 9/2026
Amtliche Nachrichten
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 14.04.2026

Haushalt 2026

Der Vorsitzende teilt dem Gremium zunächst mit, dass durch die Aufstellung des Haushaltsplans 2026 dem neuen Gemeinderat keine Vorgaben gemacht werden. Es wurden keine neuen Planungen aufgenommen. Durch den Haushaltsbeschluss wird die Handlungsfähigkeit für das neue Gremium sichergestellt. Der Vorsitzende erteilt der Kämmerin Frau Martinelli das Wort, die noch ergänzt, dass es -auf Wunsch des neuen Gremiums- die Möglichkeit eines Nachtragshaushaltes gibt.

Dem Gemeinderat wurde der Haushaltsplan 2026 zur Verfügung gestellt. Der Haushaltsplanentwurf wurde vom Haupt- und Finanzausschuss am 09.02.2026 und vom Gemeinderat am 10.03.2026 ausführlich vorberaten.

Die Kämmerin Frau Martinelli stellt das geplante Gesamtvolumen des Haushalts 2026 und der Finanzplanjahre bis 2029, mit den notwendigen Kreditaufnahmen, wie folgt dar:

 

2026

2027

2028

2029

 

Mio. €

Mio. €

Mio. €

Mio. €

VW-HH

15,35

15,50

15,65

15,65

VM-HH

3,93

6,42

8,44

4,96

Überschuss VW-HH

0,45

0,62

0,60

0,39

Kreditaufnahmen

0,00

2,00

4,00

2,00

An Schlüsselzuweisungen erhält die Gemeinde 1,76 Mio. € (Vorjahr 1,58 Mio. €).

Die zu leistende Kreisumlage beträgt 3,38 Mio. € (Vorjahr 3,27 Mio. €).

Die Gewerbesteuereinnahmen sind mit 1,8 Mio. € angesetzt (im Vorjahr wurden 1,78 Mio. € eingenommen).

Bei der Einkommensteuerbeteiligung werden 4,65 Mio. €, somit 0,15 Mio. € mehr als im Vorjahr, erwartet.

Es ergibt sich eine Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt von 452.800 €.

Aufgrund hoher Investitionen in 2026 und den Folgejahren, wie dem Neubau der Grundschule, dem Gigabit-Breitbandausbau, umfangreicher Infrastrukturerneuerungen, der Ersatzbeschaffung von zwei Feuerwehrfahrzeugen und einem Mehrzweckboot, der Erschließung des Baugebiets in Gernach, dem Ersatzbau für das Dorfgemeinschaftshaus in Herlheim, dem Neubau des Feuerwehrhauses in Lindach und der Mischwasserbehandlung in Kolitzheim, werden die noch vorhandenen Rücklagen aufgebraucht. Zur weiteren Finanzierung sind in 2027 bis 2029 Kreditaufnahmen von insgesamt 7,3 Mio. € notwendig.

Der Neubau der Grundschule wurde noch im Haushaltsplan abgebildet, soll aber nach Möglichkeit über einen Geschäftsbesorgungsvertrag abgewickelt werden. Hier werden die Bauherrenaufgaben übernommen und das Bauvorhaben vergabekonform durchgeführt. Die Projektabwicklung, die Finanzierung und die Abrechnung werden vom Geschäftsbesorger in enger Abstimmung mit der Verwaltung übernommen. Es erfolgt eine Beratung zur Auswahl der Fördermittel. Die Antragstellung, der Abruf und der Verwendungsnachweis werden ebenfalls übernommen. Ein Geschäftsbesorgungsvertrag entlastet den kommunalen Haushalt und es besteht die Möglichkeit der schnelleren Refinanzierung, da eingehende Fördermittel und freiwerdende Rücklagen sofort zur Tilgung verwendet werden können.

Frau Martinelli beantwortet alle Fragen der Gremiumsmitglieder.

Verwaltungshaushalt

Einwendungen gegen den vorliegenden Entwurf zum Verwaltungshaushalt werden nicht erhoben. Der Gemeinderat stimmt dem Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 15.348.800 € zu.

Vermögenshaushalt mit Investitionsprogramm und Finanzplan

Der Gemeinderat stimmt dem Vermögenshaushalt mit einem Gesamtvolumen in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.934.100 €, dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen mit 8.617.000 €, dem dargestellten Investitionsprogramm 2026 - 2029 und dem Finanzplan 2025 - 2029, der sich wie folgt darstellt, zu.

HHJ 2025

Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

14.794.100 €

 

Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

6.376.000 €

HHJ 2026

Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

15.348.800 €

 

Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

3.934.100 €

HHJ 2027

Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

15.498.650 €

 

Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

6.419.500 €

HHJ 2028

Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

15.650.600 €

 

Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

8.444.700 €

HHJ 2029

Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

15.654.550 €

 

Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

4.957.500 €.

Stellenplan

Einwendungen gegen den vorliegenden Entwurf des Stellenplans werden nicht erhoben. Der Gemeinderat stimmt dem Stellenplan 2026 für Beamte und tariflich Beschäftigte zu.

Haushaltssatzung

Die Haushaltssatzung 2026 wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat stimmt der Haushaltssatzung 2026 zu.

Friedhofsgebühren

Der Vorsitzende erteilt der Kämmerin Frau Jutta Martinelli das Wort.

Der Friedhof ist eine sogenannte „kostenrechnende Einrichtung“, deshalb müssen die anfallenden Kosten auf die Grabnutzungsberechtigten umgelegt werden. Der Kostendeckungsgrad lag bei den gemeindlichen Friedhöfen bisher nur bei ca. 70 %. Dies liegt unter anderem an den stark gestiegenen Betriebs-, Personal- sowie Unterhaltskosten (Instandhaltung, Pflege, Verwaltung).

In den Friedhöfen wurden zudem Investitionen zur Umgestaltung durchgeführt und sind auch zukünftig geplant.

Eine Erhöhung der Grabplatzgebühren ist erforderlich, weil nach dem Kommunalabgabengesetz die öffentlichen Einrichtungen kostendeckend betrieben werden müssen. Die anfallenden Kosten sind durch die Nutzer zu tragen. Das Landratsamt Schweinfurt hat in seiner Genehmigung des Haushalts für das Jahr 2025 eine Anpassung gefordert.

Kalkulation der Friedhofsgebühren für das Jahr 2026

In den vorangegangenen Jahren lag die Kostendeckung der gemeindlichen Friedhöfe nur bei ca. 70 %. Im Jahr 2025 konnte durch eine größere Anzahl von Beisetzungen und Grabverlängerungen eine Kostendeckung von 87 % erreicht werden.

An Hand einer Excel-Liste erläutert Frau Martinelli die Kalkulation.

Um eine 100-prozentige Deckung zu erhalten müssen die Grabplatzgebühren für ein Familiengrab von 900 € auf 1.800 €, für ein Reihengrab von 500 € auf 925 € und für ein Urnengrab von 350 € auf 500 € für die Dauer des Benutzungsrecht erhöht werden. Das Benutzungsrecht beläuft sich bei den Familien- und Reihengräbern auf 25 Jahre, bei den Urnengräbern auf 10 Jahre. Auf ein Jahr umgerechnet sind das für ein Familiengrab 72,00 €, für ein Reihengrab 37,00 € und für ein Urnengrab 50,00 €.

Im Gremium entsteht hierzu eine Diskussion, da sich die Gebühren fast alle verdoppeln, jedoch die Bürger keine sichtbare Leistung der Gemeinde auf den Friedhöfen erkennen können.

Hierzu teilt Frau Martinelli mit, dass der Ansatz mit 100 % Deckung auch nur die Vergangenheit betrifft.

Zur Anfrage aus dem Gremium, welche Optionen noch gegeben sind, wird die Erhöhung der Friedhofspflegegebühr mitgeteilt. Die monatliche laufende Pflegegebühr stellt mit der einmaligen Grabplatzgebühr eine Mischkalkulation dar.

Aus dem Gremium wird vorgeschlagen diese Kalkulation regelmäßiger, z.B. alle 3 Jahre durchzuführen.

Abschließend zur Diskussion schlägt Frau Martinelli vor die Grabplatzgebühren für die Dauer des Benutzungsrechts für ein Familiengrab (25 Jahre) von 900 € auf 1.800 €, für ein Reihengrab (25 Jahre) von 500 € auf 925 € und für ein Urnengrab (10 Jahre) von 350 € auf 500 €, wie in der Friedhofsgebührensatzung dargestellt, zu erhöhen.

Änderung der Friedhofsgebührensatzung

Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Gebührenanpassung ab 01.07.2026 mit der Änderung der Friedhofsgebührensatzung zu.