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Amts- und Mitteilungsblatt Markt Dentlein am Forst
Ausgabe 1/2024
Nachrichten anderer Stellen und Behörden
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Belehrung gemäß §§ 42/43 Infektionsschutzgesetz

Für alle Personen, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, diese behandeln oder in Verkehr bringen bietet das Landratsamt Ansbach, Gesundheitsamt Dinkelsbühl, Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz an.

Nächster Termin: Dienstag, 20.02.2024, 10:00 Uhr, Gesundheitsamt Dinkelsbühl, Luitpoldstr. 5

Die Gebühr für die Informationsveranstaltung beträgt 14,-- €. Weitere Informationen und Anmeldung unter Telefon: 0981 468-7802