Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Dentlein a.Forst hat am 10.12.2024 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen. Die Satzung wurde mit Schreiben des Landratsamtes Ansbach vom 12.12.2024 Az.: 941.04-0001/0001, rechtsaufsichtlich gewürdigt; sie enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Sie wird nachstehend veröffentlicht und damit amtlich bekanntgemacht (Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art. 40 Abs. 1 KommZG, Art. 65 Abs. 3 GO). Anschließend liegt der Haushaltsplan in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Dentlein a.Forst (Rathausplatz 1, 91599 Dentlein a.Forst, Zi.Nr. 102) während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Auf Grund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VGemO, §§ 41, 42 KommZG sowie der Art. 63 ff GO erlässt die Verwaltungsgemeinschaft folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.088.180,- € |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 100.000,- € |
ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Verwaltungsumlage
| 1. | Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Jahr 2025 auf 847.088,- € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen der Mitgliedsgemeinden bemessen. |
| 2. | Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2024 auf 4.813 Einwohner festgesetzt. |
| 3. | Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 176,- € festgesetzt. |
Investitionsumlage
1. | Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 150.000,- € festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.