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Amts- und Mitteilungsblatt Markt Dentlein am Forst
Ausgabe 1/2025
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus

Der Winter ist da. Grundstückseigentümer sind jetzt verpflichtet, angrenzende Gehwege schnee- und eisfrei zu halten.

Darüber hinaus sind aber auch alle Fahrzeugführer gefordert.

Damit die Winterdienst-Fahrzeuge unsere Straßen und Wege von Eis und Schnee befreien können, ist es wichtig, dass Anlieger, Grundstückseigentümer oder Besucher nicht im Seitenbereich der Gemeindestraßen parken und Straßen und Wege so verengt werden, dass die Räum- und Streufahrzeuge nicht vorbeikommen. In diesen Fällen kann es passieren, dass komplette Straßenzüge nicht geräumt werden können.

Bitte halten sie deshalb die Straßen und Wege frei von parkenden Fahrzeugen, damit der Winterdienst – und auch unsere Rettungsdienste - ungehindert passieren können.

Wenn der Winterdienst unterwegs war und Schnee von den öffentlichen Straßen geräumt hat und die Anlieger die Gehwege frei geräumt haben, dann werden auch die Verkehrsflächen schmaler. Die Straßenverkehrs-ordnung sagt hierzu, dass das Halten (und Parken) an engen Straßenstellen unzulässig ist (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO).

Aber wann ist eine Straßenstelle eng?

Durch Rechtsprechung wurde geregelt, dass eine Fahrbahnbreite von 3,05 m zum gegenüberliegenden Fahrbahnrand freigehalten werden muss. Gegenüber Ein- und Ausfahrten sogar eine Restfahrbahnbreite von 3,50 m. Wird diese Restfahrbahnbreite beim Abstellen eines Kraftfahrzeuges unterschritten, ist das Halten bzw. Parken unzulässig und es droht ein Verwarnungsgeld von mindestens 35,00 €.

Doch nicht nur ein Verwarnungsgeld droht.

Wird die genannte Restfahrbahnbreite unterschritten, so kann der Winterdienst seine Arbeit nicht fortführen und die Verkehrsfläche bleibt nicht länger verkehrssicher. Das kann Folgen für jeden Verkehrsteilnehmer haben. Besonders schlimm wird es, wenn mangels ausreichender Restfahrbahnbreite oder mangels Befahrbarkeit der Straße Rettungsmittel, wie z.B. Rettungswagen oder Löschfahrzeuge, ihre Fahrt zum angrenzenden Einsatzort nicht fortführen können.

Vielen Dank für Ihre Beachtung und für Ihre gegenseitige Rücksichtnahme.

Wir wünschen Ihnen und uns eine schöne und unfallfreie Winterzeit.

Ihre Gemeindeverwaltung