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Amts- und Mitteilungsblatt Markt Dentlein am Forst
Ausgabe 1/2025
Aus dem Rathaus
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Gemeinderats-Telegramm

Bekanntgaben des 1. Bürgermeisters

Wasserschutzgebiet Haslach/Matzmannsdorf

Das Landratsamt Ansbach hat am 27.11.24 die Aufhebung der Wasserschutzgebietsverordnung für das Schutzgebiet Haslach/ Matzmannsdorf bekannt gegeben. Damit gilt die Wasserschutzgebietsverordnung aus dem Jahr 1968.

Asylunterkunft Erlmühler Straße

Bisher gibt es keine Auffälligkeiten durch die dort untergebrachten Personen.

Es werden immer noch Personen für einen Helferkreis gesucht. Auch Fahrräder werden benötigt.

Umsatzsteuerplicht für Kommunen

Die Einführung sollte eigentlich bis 01.01.25 für alle Gemeinden umgesetzt werden. Allerdings ist die verpflichtende Einführung erneut bis 01.01.27 verschoben worden. Die VG Dentlein hat alle Vorbereitungen zur Einführung schon vor einem Jahr getroffen.

29.03.2025 um 8:30 Uhr „Wir helf’n zam“, ein grüner Tag für die Gemeinde

Es werden noch Wahlhelfer gesucht.

Der Rat stimmte folgenden Baugesuchen zu:

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Änderung eines Wohnmobilstellplatzes.

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Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagen im Kohlplattenfeld.

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Einfriedung des landwirtschaftlichen Betriebsgeländes einer Biogasanlage.

Beraten und beschlossen wurde die Auflösung der Interessengemeinschaft „Fränkische Moststraße“ und der Beitritt zum Verein „Fränkische Moststraße e.V.“

Für den Bauhof wird ein Kehr- / Saugaufsatz für das Kommunalfahrzeug beschafft.

Weiterhin gab es einen Sachstandsbericht bezüglich der kommunalen Wärmeplanung:

Für kleinere Gemeinden soll durch den Freistaat Bayern ein vereinfachtes Verfahren ermöglicht werden. Dazu wird aktuell eine Verordnung erarbeitet. Die Umsetzung soll durch Bundes- bzw. Landesfördermittel unterstützt werden. Der Bay. Gemeindetag empfiehlt, noch keine Beauftragung einer kommunalen Wärmeplanung durchzuführen, sondern auf die Rechtsverordnung zu warten.

Feuerwehr Großohrenbronn – Sachstand: Nachdem mehrere aktive Feuerwehrleute der Feuerwehr Schwaighausen beigetreten sind, ist die Einsatzstärke nicht mehr gegeben. Daher ist eine Auflösung der aktiven Wehr (nicht des Vereins) unumgänglich. Details werden derzeit mit dem Landratsamt und der Feuerwehrführung abgestimmt.