1. Zum 15.02.2025 ist die 1. Vorauszahlung der Gewerbesteuer fällig. Steuerpflichtige, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, die Beträge aus den zuletzt bekannt gegebenen Bescheiden auf die gemeindlichen Konten einzuzahlen.
| 2. Zum 15.02.2025 ist die 1. Rate der Grundsteuer fällig. | |
| a.) | Steuerpflichtige, die am Lastschriftverfahren teilnehmen, müssen nichts veranlassen. |
| b.) | Steuerpflichtige, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, die Beträge aus den bekannt gegebenen Bescheiden auf die gemeindlichen Konten einzuzahlen. Eventuell erteilte Daueraufträge an die Bank müssen überprüft und ggf. angepasst werden. |