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Amts- und Mitteilungsblatt Markt Dentlein am Forst
Ausgabe 1/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen - Aus dem Rathaus

Bekanntmachung

der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB

10. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Zinselhof“

Markt Dentlein am Forst

Der Marktgemeinderat Dentlein am Forst hat in der Sitzung vom 19.01.2026 die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Zinselhof“ beschlossen.

In gleicher Sitzung wurde der Vorentwurf gebilligt und die frühzeitige öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Anlass der Bauleitplanung sind die Erweiterungsabsichten des örtlichen Fuhr- und Bauunternehmens, Firma Graßmüller GmbH & Co.KG.

Die Marktgemeinde Dentlein a.F. beabsichtigt die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die erforderliche Betriebserweiterung zu schaffen und den bestehenden Betrieb planungsrechtlich zu sichern.

Gegenwärtig stellt der Flächennutzungsplan für den Bereich im Wesentlichen eine landwirtschaftliche Nutzfläche dar.

Durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes soll hier, der bestehenden und geplanten Nutzung entsprechend, ein Gewerbegebiet festgesetzt werden. Der Bebauungsplan setzt neben der Randeingrünung ein Gewerbegebebiet gem. § 8 BauNVO fest, welches nicht den Dartstellungen des wirksamen FNP entspricht.

Um dem Entwicklungsgebot (§ 8 Abs. 2 BauGB) Rechnung zu tragen, ist somit die Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich notwendig.

Die Änderung des Flächennutzungsplans wird im Parallelverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Zinselhof“ durchgeführt.

Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung erstreckt sich auf die Flurnummern 2101, 2102, 2103, 2134, 2137 und teilweise 2138 der Gemarkung Dentlein am Forst.

Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist in folgendem Planausschnitt (unmaßstäblich) dargestellt:

Der Vorentwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und allen Anlagen wird im Internet unter https://www.dentlein.de/Rathaus-Buergerinfo/Bauleitplanung.html vom

04.02.2026 bis einschließlich 06.03.2026 veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im Rathaus des Markt Dentlein am Forst, Rathausplatz 1, 91599 Dentlein am Forst während der allgemeinen Dienstzeiten bereitgestellt.

Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an bauamt@vg-dentlein.de und bei Bedarf in Textform an den Markt Dentlein am Forst, Rathausplatz 1, 91599 Dentlein am Forst oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Vorentwurfes der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter https://www.dentlein.de/Rathaus-Buergerinfo/Bauleitplanung.html eingestellt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)

Dentlein am Forst, den 28.01.2026

Thomas Beck, 1.Bürgermeister (Siegel)