Am 15.11.2024 ist für das 4. Quartal die Grundsteuer und Gewerbesteuer des Jahres 2024 sowie die 3. Vorauszahlung der Verbrauchsgebühren fällig.
Bürger, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, die Beträge der zuletzt bekannt gegebenen Bescheide auf eines der gemeindlichen Konten zu überweisen.