Ab dem Jahr 2025 wird für alle die Grundsteuer nach einer neuen Grundlage berechnet. Dies gilt für alle bebauten und unbebauten Grundstücke und für alle Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Notwendig wurde die Änderung durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, nach der die Bewertung nach dem bisherigen System verfassungswidrig war.
Allen, welche die Grundsteuererklärung abgegeben haben, wurde bereits vom Finanzamt eine Berechnung des Äquivalenzbetrages und eine Mitteilung über den neuen Grundsteuermessbetrag zugeschickt. Bitte vergleichen Sie diese Berechnungen mit den von Ihnen vorgelegten Daten. Falls hier Unstimmigkeiten sind, wenden Sie sich direkt an das Finanzamt Ansbach. Achten Sie dabei bitte auch auf die Unterscheidungen „Grundsteuer A / Land- und Forstwirtschaft“ oder „Grundsteuer B / bebaute bzw. unbebaute Grundstücke“.
Auskünfte über die Berechnung kann die Gemeinde Dentlein a.Forst nicht erteilen.
Diese neuen Berechnungen stellen die Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer ab 2025 dar. Der ermittelte Grundsteuermessbetrag wird mit dem Grundsteuerhebesatz multipliziert. Der so ermittelte Grundsteuerbetrag ist dann zu zahlen. Welche Hebesätze die Gemeinde Dentlein a.Forst ab 2025 anwendet, ist noch nicht entschieden.