Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Markt Dentlein a.Forst folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung:
Satzung der Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung
zur Entwässerungssatzung des Marktes Dentlein a.Forst
Vom 21.10.2025
§ 9a Abs. 2 erhält folgende Fassung:
„(2) 1Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss
| bis | 2,5 m³/h | 60,00 €/Jahr, |
| bis | 6 m³/h | 108,00 €/Jahr, |
| über | 6 m³/h | 156,00 €/Jahr.“ |
Der Satz 2 des § 10 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„Die Gebühr beträgt 4,16 € pro Kubikmeter Abwasser.“
Diese Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft