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Amts- und Mitteilungsblatt Markt Dentlein am Forst
Ausgabe 10/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Satzung der Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Dentlein a. Forst

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Markt Dentlein a. Forst folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung:

Satzung der Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Dentlein a. Forst

Vom 21.10.2025

§ 1

§ 9a Abs. 2 erhält folgende Fassung:

„(2) 1Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss

bis

2,5 m³/h

72,00 €/Jahr,

bis

6 m³/h

120,00 €/Jahr,

über

6 m³/h

168,00 €/Jahr.“

§ 2

Der Satz 2 des § 10 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

„Die Gebühr beträgt 3,02 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.“

§ 3

Der § 10 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

„Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr 3,02 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.“

§ 4

Diese Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.

Markt Dentlein a. Forst, den 21.10.2025

gez.
B e c k
Erster Bürgermeister