Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Markt Dentlein a. Forst folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung:
Satzung der Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Dentlein a. Forst
Vom 21.10.2025
§ 9a Abs. 2 erhält folgende Fassung:
„(2) 1Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss
| bis | 2,5 m³/h | 72,00 €/Jahr, |
| bis | 6 m³/h | 120,00 €/Jahr, |
| über | 6 m³/h | 168,00 €/Jahr.“ |
Der Satz 2 des § 10 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„Die Gebühr beträgt 3,02 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.“
Der § 10 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
„Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr 3,02 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.“
Diese Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.
Markt Dentlein a. Forst, den 21.10.2025