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Amts- und Mitteilungsblatt Markt Dentlein am Forst
Ausgabe 10/2025
Aus dem Rathaus
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Gemeinderats-Telegramm

Vereidigung von Armin Stretz als neuen Feldgeschworenen

Aufgrund eines Todesfalls musste die Siebener-Gemeinschaft ein neues Mitglied wählen. Armin Stretz wurde ausgewählt. In der letzten Sitzung wurde er als neuer Siebener vor dem Gemeinderat vereidigt.

Beraten bzw. beschlossen wurden:

der Neubau einer Unterstellhalle mit Reitplatz.

die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in Zinselhof.

die Aufstellung des Bebauungsplans "Windpark Untere Haid".

Zum Gemeindewahlleiter für die Kommunalwahlen 2026 wurde Otto Schuldes bestimmt.

der Erlass einer Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) – Gebührenerhöhung

der Erlass einer Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) – Gebührenerhöhung

der Bericht über die Verkehrsschau 2025

Verkehrsregelung Raphaelstraße: Die bestehende Vorfahrtsregelung in der Raphaelstraße wird aufgehoben. Zukünftig soll dort „rechts vor links“ gelten. Für einen Übergangszeitraum von 6 Monaten wird mit Hinweisschildern auf die geänderte Vorfahrt hingewiesen.

Erläuterung zur Gebührenanpassung Wasser- und Abwasserversorgung

Die Fernwasserversorgung Franken hat zum 01.01.2026 eine Gebührenerhöhung angekündigt. Dies war u.a. Auslöser für den Gemeinderat in den letzten beiden Sitzungen über das Thema Wasser- und Abwassergebühren zu diskutieren und intensiv zu beraten. Nachdem die Erhöhung aus 2023/24 nicht an die Anschlussnehmer weitergereicht wurde und die Verluste in der Wasser- und Abwasserversorgung gestiegen sind, muss die Gemeinde diese Erhöhung an die Haushalte weiterreichen. Der Gemeinderat hat sich die Entscheidung der Gebührenanpassung nicht leicht gemacht. Da es sich um kostenrechnende Einrichtungen handelt, müssen alle anfallenden Kosten durch die Anschlussnehmer gedeckt werden. Eine (Teil-) Finanzierung aus Steuermitteln ist gesetzlich nicht zulässig. Der Gemeinderat hat versucht, eine für die Anschlussnehmer tragbare Lösung zu finden. Es wurden mehrere Vorschläge (Aufteilung auf Grund- und Verbrauchsgebühr) sehr ausführlich beraten und abgewogen. Letztlich hat man sich für ein Mischmodell - Erhöhung der Grundgebühr und leichte Erhöhung der Verbrauchsgebühren - entschieden. Mit Erhöhung der Grundgebühr werden Haushalte mit niedrigen Verbräuchen mehr zur Kostendeckung als bisher herangezogen. Mit der leichten Erhöhung der Verbrauchsgebühren werden Haushalte mit hohen Verbräuchen nicht zu stark belastet. Eine reine Erhöhung der Verbrauchsgebühren würde diese Haushalte übermäßig belasten.