Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Dentlein a.Forst hat am 06.11.2025 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen. Die Satzung wurde mit Schreiben des Landratsamtes Ansbach vom 07.11.2025 Az.: 941.03-0001/0001, rechtsaufsichtlich gewürdigt; sie enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Sie wird nachstehend veröffentlicht und damit amtlich bekanntgemacht (Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art. 40 Abs. 1 KommZG, Art. 65 Abs. 3 GO). Anschließend liegt der Haushaltsplan in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Dentlein a.Forst (Rathausplatz 1, 91599 Dentlein a.Forst, Zi.Nr. 102) während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Auf Grund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VGemO, §§ 41, 42 KommZG sowie der Art. 63 ff GO erlässt die Verwaltungsgemeinschaft folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 1.129.279 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 80.000 €
ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
| 1. | Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Jahr 2026 auf 890.744 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen der Mitgliedsgemeinden bemessen. |
| 2. | Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2025 auf 4.738 Einwohner festgesetzt. |
| 3. | Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 188,- € festgesetzt. |
Investitionsumlage
1. Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 180.000 € festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.