Titel Logo
Amts- und Mitteilungsblatt Markt Dentlein am Forst
Ausgabe 11/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
-

Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Dentlein a.Forst (Landkreis Ansbach) für das Haushaltsjahr 2026

Amtliche Bekanntmachung der Verwaltungsgemeinschaft Dentlein a.Forst

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Dentlein a.Forst hat am 06.11.2025 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen. Die Satzung wurde mit Schreiben des Landratsamtes Ansbach vom 07.11.2025 Az.: 941.03-0001/0001, rechtsaufsichtlich gewürdigt; sie enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Sie wird nachstehend veröffentlicht und damit amtlich bekanntgemacht (Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art. 40 Abs. 1 KommZG, Art. 65 Abs. 3 GO). Anschließend liegt der Haushaltsplan in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Dentlein a.Forst (Rathausplatz 1, 91599 Dentlein a.Forst, Zi.Nr. 102) während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Dentlein a.Forst (Landkreis Ansbach) für das Haushaltsjahr 2026

Auf Grund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VGemO, §§ 41, 42 KommZG sowie der Art. 63 ff GO erlässt die Verwaltungsgemeinschaft folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  1.129.279 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  80.000 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Verwaltungsumlage

1.

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Jahr 2026 auf 890.744 festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen der Mitgliedsgemeinden bemessen.

2.

Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2025 auf 4.738 Einwohner festgesetzt.

3.

Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 188,- € festgesetzt.

Investitionsumlage

1. Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 180.000 € festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Dentlein a.Forst, den 12.11.2025
Siegel
gez. Beck, Gemeinschaftsvorsitzender