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Amts- und Mitteilungsblatt Markt Dentlein am Forst
Ausgabe 12/2024
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus

Zum Jahresende 2024 bzw. Jahresanfang 2025 bitten wir die Hundebesitzer um An-, Um- und Abmeldung ihres Hundes (falls bei der Gemeinde noch nicht erfolgt). Jeder Hund ab dem 4. Monat ist hundesteuerpflichtig. Die Hundesteuer ist eine Jahressteuer und fällig jeweils zum 01. April jeden Jahres.