„Belehrungen gemäß §§ 42/43 IfSG“
Für alle Personen, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, diese behandeln oder in Verkehr bringen bietet das Landratsamt Ansbach, Gesundheitsamt Dinkelsbühl, Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz an.
Nächster Termin: Donnerstag, 30.03.2023, 10:00 Uhr, Gesundheitsamt Dinkelsbühl, Luitpoldstr. 5
Die Gebühr für die Informationsveranstaltung beträgt 14 €. Weitere Informationen und Anmeldung unter Telefon: 09851/3051.