Es müssen alle Kinder angemeldet werden, die bis zum 30. September 2023 6 Jahre alt werden, also spätestens am 30. September 2017 geboren sind. Die Pflicht zur Schulanmeldung besteht auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten beabsichtigen, ihr Kind vom Besuch der Grundschule zurückstellen zu lassen oder den Einschulungskorridor in Anspruch zu nehmen.
Neben den Einschreibungsformalitäten lernen die zukünftigen Schulkinder in einem Unterrichtsspiel die Schule und die Lehrkräfte ein wenig kennen.