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Amts- und Mitteilungsblatt Markt Dentlein am Forst
Ausgabe 2/2024
Aus dem Rathaus
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Hundeanmeldungen

Wir bitten die Hundebesitzer um An-, Um- und Abmeldung ihres Hundes (falls dies bei der Gemeinde noch nicht erfolgte).

Jeder Hund ab dem 4. Monat ist hundesteuerpflichtig. Die Hundesteuer ist eine Jahressteuer und ist jeweils zum 01. April jeden Jahres fällig.