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Amts- und Mitteilungsblatt Markt Dentlein am Forst
Ausgabe 2/2025
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus

Verehrte Bürgerinnen und Bürger,

immer wieder gehen im Rathaus Beschwerden verschiedenster Art im Zusammenhang mit der Hundehaltung ein. Ein Hund ist ein schönes Tier und ein treuer Begleiter und schenkt seinem Besitzer bestimmt viel Freude. Damit es jedoch im Zusammenleben in unserer Ortschaft nicht zu Streit und gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt, appelliere ich an alle Hundehalter nachfolgende Punkte zu beachten:

Hundekot

Ärgernis Nummer eins ist sicherlich die Verschmutzung öffentlicher und privater Flächen durch Hundekot und vereinzelt auch menschlicher Fäkalien.

Rechtlich betrachtet handelt es sich bei den Hinterlassenschaften der Vierbeiner um Müll, welcher über den Restmüll entsorgt werden muss. Im Hundekot finden sich zahlreiche Parasiten, welche auch für Menschen und andere Tierarten (auch für andere Hunde) gefährlich und sogar lebensbedrohlich werden können.

Daher ist es die Pflicht des Hundehalters, sich um die Beseitigung der Verschmutzungen durch seinen Hund, zu kümmern. Dies betrifft öffentliche Flächen, sowie private Grundstücke (Nachbar). Öffentliche Wege und angrenzende Grünstreifen sind sauber zu halten, fremde Grundstücke sind grundsätzlich zu meiden.

Ebenso kritisch ist die Verunreinigung von Wiesen und Ackerflächen durch Hundekot. Auch hier ist der Hundehalter verpflichtet, die Verunreinigung zu beseitigen. Die Parasiten im Kot gelangen auf diese Art in die Nahrungskette und führen bespielweise zu Fehlgeburten bei Kühen. Auch Menschen mit einem schwachen Immunsystem können sich auf diesem Weg mit schweren Krankheiten infizieren.

Bei Nichtbeachtung handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einem Bußgeld bis zu 150 Euro belegt werden kann. Eine Häufung der Fälle kann zu einem höheren Bußgeld führen.

Wird die Gesundheit Dritter, insbesondere Kinder, fahrlässig gefährdet, da der Hundehaufen auf einem Spielplatz o.ä. hinterlassen wird, kann dies auch als Straftat gewertet werden. Der Hundekot muss dann über den Restmüll entsorgt werden. Es genügt nicht den Kot einzupacken und dann vor Ort die Tüte liegen zu lassen. Der mit Krankheitserregern verseuchte Kot gehört ausschließlich in den Restmüll.

Frei umherlaufende Hunde

Um eine Verunreinigung fremder und öffentlicher Grundstücke, aber auch andere unschöne Begegnungen zu vermeiden, sollten Sie Ihren Hund im öffentlichen Raum grundsätzlich anleinen. Ihr Hund darf sich ohne Leine innerorts lediglich 20 m und außerorts 50 m von Ihnen entfernen. Voraussetzung für ein freies Laufen ohne Leine, ist die Befähigung des Halters, auf seinen Hund durch Rufen oder Zeichen einzuwirken. Der Hund muss sich grundsätzlich in Sichtweite befinden.

An viel befahrenen Straßen und auf Gehwegen sollten Sie Ihren Hund aus Sicherheitsgründen anleinen, um Unfälle zu vermeiden. Bedenken sie, dass andere Mitbürger, insbesondere Kinder, häufig ängstlich auf Hunde reagieren und unsicher werden. Bitte nehmen sie Rücksicht.

Hundesteuer

Ist ihr Hund älter als 4 Monate, so muss für diesen Hund eine gemeindliche Jahresaufwandsteuer entrichtet werde.