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Amts- und Mitteilungsblatt Markt Dentlein am Forst
Ausgabe 3/2023
Aus dem Rathaus
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Sitzung des Marktgemeinderats am 20.03.2023

Bekanntgaben des 1. Bürgermeisters

Nahwärmenetz:

Für das Projekt Nahwärmenetz wurde in der letzten nichtöffentlichen Sitzung die Vergabe der ingenieursseitigen Projektbetreuung an ein Büro auch Hilpoltstein vergeben.

Schule Dentlein - Vergabe Gewerk HLS:

Für das Bauprojekt Schule erfolgte die Vergabe des Gewerks HLS an einen Fachplaner aus Ansbach.

Spielplatz Frankenstraße - Vergabe Erdarbeiten

Für den neuen Spielplatz im Baugebiet Frankenstraße erfolgte die Vergabe der Erdarbeiten an einen örtlichen Unternehmer.

Behördenbeteiligung Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 50 "Photovoltaikanlage Deponie" sowie 20. Änderung des Flächennutzungsplanes, Stadt Feuchtwangen

Belange der Gemeinde Dentlein sind nicht betroffen.

Beraten und beschlossen:

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Für den Neubau einer Garage im Kaierberger Weg wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

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Bauleitplanung VEP "Photovoltaik-Anlage Schwaighausen"

Der Rat beschloss die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und die Änderung des Flächennutzungsplans. Gleichzeitig wurde die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange und die Auslegung für die Öffentlichkeit beschlossen.

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SV Großohrenbronn: Antrag auf Förderung Generalsanierung A-Platz

Der Markt Dentlein a. Forst bezuschusst die Maßnahme „„Generalsanierung des A-Platzes“ des SV Großohrenbronn e.V. mit 10 % der tatsächlichen Projektkosten.

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Für die Gemeindebücherei Dentlein beschloss der Rat den gemeindlichen Zuschuss ab 2023 auf jährlich 2.500 € zu erhöhen.

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Kläranlage: Der Gemeinderat beschloss aufgrund veralteter Technik den Austausch der Steuerung der Pumpwerke. Ebenso wurde der Austausch der defekten Gebläsemotoren beschlossen. Weiterhin muss der Rechen einer Wartung unterzogen werden. Diese drei Maßnahmen verursachen über 50t € Kosten, sind aber zwingend nötig.

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Ladenschlussgesetz: Für die verkaufsoffenen Sonntage 2023 an der Kirchweih und am Marktfest wurde die Verordnung beschlossen.

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Für die Anstellung eines Jugendmitarbeiters der Kirchengemeinde beteiligt sich der Markt Dentlein mit einem Zuschuss von 20 % der Personalkosten für 2 Jahre.