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Amts- und Mitteilungsblatt Markt Dentlein am Forst
Ausgabe 3/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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FNP Bekanntmachung

Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung

gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Markt Dentlein am Forst

für den Vorentwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes

im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet

„Photovoltaik-Anlage Schwaighausen“

Der Marktgemeinderat Dentlein am Forst hat in der Sitzung vom 20.03.2023 den Vorentwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet „Photovoltaik-Anlage Schwaighausen“ gebilligt. In gleicher Sitzung wurde beschlossen die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Der rechtswirksame Flächennutzungsplan wird in Teilbereichen geändert.

Anlass der Flächennutzungsplanänderung ist, dass der Markt Dentlein am Forst beabsichtigt, in Zusammenarbeit mit dem Vorhabenträger Energieerzeugungs - GmbH & Co.KG, eine Freiflächenphotovoltaikanlage zu errichten Der Markt Dentlein am Forst hat daher beschlossen, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der Zweckbestimmung Sondergebiet für Anlagen, die der Nutzung erneuerbarer Energien (hier: Photovoltaik) dienen, aufzustellen.

Da Bebauungspläne gem. § 8 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, wird dieser im Parallelverfahren geändert.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes soll die notwendige Rechtsgrundlage für die Nutzung der Solarenergie auf den geeigneten Anlagenstandorten, schaffen.

Die geplante Freiflächen PV - Anlage liegt im Südwesten des Gemeindegebietes, ca. 650 m westlich des Ortsteil Schwaighausen.

Der Geltungsbereich beinhaltet eine Teilfläche des Flurstücks 2467 der Gemarkung Dentlein am Forst und hat eine Gesamtgröße von ca. 4,4 ha.

Der Geltungsbereich ist in folgendem Planausschnitt dargestellt:

Der Vorentwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet „Photovoltaik-Anlage Schwaighausen“ mit Begründung und Umweltbericht liegt im Rathaus des Markt Dentlein am Forst, Rathausplatz 1, 91599 Dentlein am Forst vom

12.04.2023 bis einschließlich 12.05.2023

während der allgemeinen Dienstzeiten öffentlich aus.

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet „Photovoltaik-Anlage Schwaighausen“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter www.dentlein.de veröffentlicht.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanver-fahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Nur bei Flächennutzungsplänen:

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)