Markt Dentlein am Forst
für den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet
„Photovoltaik-Anlage Schwaighausen“
Der Marktgemeinderat Dentlein am Forst hat in der Sitzung vom 20.03.2023 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet „Photovoltaik-Anlage Schwaighausen“ gebilligt. In gleicher Sitzung wurde beschlossen die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage sowie der dazu erforderlichen Nebenanlagen zur Nutzung der Sonnenenergie geschaffen werden. Vorhabensträger ist die Energieer-zeugungs - GmbH & Co.KG.
Der Markt Dentlein a.F. unterstützt die beschriebene Zielsetzung und hat daher beschlossen, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“, aufzustellen. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert.
Die geplante Freiflächen PV - Anlage liegt im Südwesten des Gemeindegebietes, ca. 650 m westlich des Ortsteil Schwaighausen. Der Geltungsbereich beinhaltet eine Teilfläche des Flurstücks 2467 der Gemarkung Dentlein am Forst und hat eine Gesamtgröße von ca. 4,4 ha.
Der Geltungsbereich ist in folgendem Planausschnitt dargestellt:
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet „Photovoltaik-Anlage Schwaighausen“ mit Festsetzungen, Begründung, Grünordnungsplan, Umweltbericht und spezieller artenschutzrechtlichen Prüfung liegt im Rathaus des Markt Dentlein am Forst, Rathausplatz 1, 91599 Dentlein am Forst vom
12.04.2023 bis einschließlich 12.05.2023
während der allgemeinen Dienstzeiten öffentlich aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sondergebiet „Photovoltaik-Anlage Schwaighausen“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet „Photovoltaik-Anlage Schwaighausen“ nicht von Bedeutung ist.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter www.dentlein.de veröffentlicht.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.