Vom März 2024
Auf Grund des § 14 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den Ladenschluss vom 28. November 1956 (BGBl. I S. 875), in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 2003 (BGBl. I S. 744), geändert durch Gesetz vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1954) und Art. 228 der neunten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) in Verbindung mit § 11 der Verordnung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen (Delegationsverordnung – DelV) vom 28. Januar 2014 (GVBl. S. 22, BayRS 103-2-V), zuletzt geändert durch § 1 der Verordnung vom 25. Oktober 2023 (GVBl. S. 606) erlässt der Markt Dentlein a.Forst folgende Verordnung:
§ 1
Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage
Abweichend von der Vorschrift des § 3 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss dürfen Verkaufsstellen im Sinne des § 1 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss Dentlein a.Forst aus Anlass
für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geöffnet sein.
§ 2
Geltung anderer Rechtsverordnungen
Die durch Rechtsverordnungen nach den des Gesetzes über den Ladenschluss freigegebenen Verkaufszeiten (Verkauf in ländlichen Gebieten und Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen) bleiben unberührt. Die jeweilige Gesamtöffnungszeit nach § 1 dieser Verordnung und nach den Rechtsverordnungen nach dem Gesetz über den Ladenschluss darf insgesamt fünf Stunden nicht überschreiten.
§ 3
Inkrafttreten und Geltungsdauer
(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft und gilt bis zum Ablauf des letzten von der Verordnung erfassten Tages.
(2) Sollte die Durchführung der Anlassveranstaltung(en) im Sinne des §1 dieser Verordnung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen (z.B. Untersagung aus infektionsschutzrechtlichen Gründen) nicht möglich sein, verliert diese Verordnung für den betroffenen Tag der ausfallenden Anlassveranstaltung ihre Geltung. Eine Ladenöffnung ist an diesem Tag dann nicht zulässig.
Hinweise zur Verordnung des Marktes Dentlein a.Forst über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen Dentlein a.Forst für das Jahr 2024.