Wir bitten die Hundebesitzer um An-, Um- und Abmeldung ihres Hundes (falls bei der Gemeinde noch nicht erfolgt). Jeder Hund ab dem 4. Monat ist hundesteuerpflichtig. Die Hundesteuer ist eine Jahressteuer und fällig jeweils zum 01. April jeden Jahres.
Zum Schutz von brütenden Vögeln am Boden und jungen Säugetieren (Rehe, Hasen) werden alle Hundebesitzer gebeten während der Setzzeit (1. März – 15. Juli) ihre Hunde anzuleinen. In dieser Zeit ziehen Wildtiere ihren Nachwuchs auf und freilaufende Hunde stören und stellen eine Gefahr für die Jungtiere dar.