Bekanntgaben, Beraten und Beschlossen wurde:
Für den Ersatzneubau Grundschule wurden die Leistungen „ergänzendes Baugrundgutachten“ und die Leistung „Fachgutachterliche Begleitung Teilabbruch“ vergeben.
Die Gemeinde Dentlein wurde zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Sondergebiet “Kinderzoo Wille“ mit paralleler Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Dürrwangen gehört. Gemeindliche Belange sind nicht betroffen. Ebenso wurde die Gemeinde um Stellungnahme zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Bauhof am Sulzachgrund“ der Gemeinde Langfurth gebeten. Hier sind ebenfalls keine gemeindlichen Belange betroffen.
Die Interessengemeinschaft wasserliefernder Kommunen (IWK) hat noch immer keinen Gesprächstermin bei der Bay. Staatsregierung erhalten. Man wird vertröstet.
Der Tektur zu einem Wohnungshausumbau in Kaierberg wurde zugestimmt.
Auch dem Neubau einer Lagerhalle in Dentlein wurde das Einvernehmen erteilt.
Die isolierte Befreiung vom Bebauungsplan für eine Zaunerhöhung auf 1,80 m in Großohrenbronn wurde nicht erteilt.
Der Bau einer Freiflächenphotovoltaikanlage Obermosbach wurde abgelehnt.
Im Schulverband Feuchtwangen Land gehen derzeit 45 Schüler aus der Gemeinde in der Mittelschule. Die Umlage je Schüler beträgt: 1.800,00 €.
Das Konzept Selbstversorgerladen ist auch bei uns seit einigen Jahren ein Thema.
Es würde die Möglichkeit bestehen, so einen Laden in Dentlein aufzubauen. Mit einem Bäcker sind auch einige positive Gespräche geführt worden. Größtes Hindernis aktuell sind fehlende Räumlichkeiten.
Ab 01.09.2024 werden die Beiträge der Mittagsbetreuung an der Grundschule Dentlein a.Forst wie folgt festgesetzt:
| 18,00 € monatlich für einen Tag bis 13 Uhr, |
| 35,00 € monatlich für 2 und 3 Tage bis 13 Uhr |
| 50,00 € monatlich für 4 und 5 Tage bis 13 Uhr, |
| 55.00 € monatlich für einen Tag bis 16 Uhr, |
| 65,00 € monatlich für 2 und 3 Tage bis 16 Uhr, |
| 75,00 € monatlich für 4 und 5 Tage bis 16 Uhr. |
Für die Schneckenpresse und alle Begleitanlagen (Förderband etc.) der Kläranlage Dentlein a.Forst, wird mit der Herstellerfirma ein Wartungsvertrag abgeschlossen.
Der Rat entscheid sich bei der Bayern History App mitzumachen. „Bayern History“ ist eine mobile Anwendung (App) für Smartphones, welche sehr umfangreich das Themenfeld „Heimatkunde“ bedient. Ziel der App ist es, Anwendern die örtliche Heimatgeschichte näher zu bringen und hierdurch einen Wissensmehrwert durch eindrücklichen Erkenntnisgewinn für den Nutzer, sowie einen Werbeeffekt für die Gemeinde zu schaffen.
Leider wurde auch dieses Jahr wieder wiederholt verbotenes Material zum Osterfeuer angeliefert. Erlaubt sind folgende Materialien (Auszug aus dem Hinweistext des Landratsamtes): unbehandeltes Holz- und Reisigmaterial.
Vor-Ort-Situation:
Die Gemeinde muss sich zukünftig überlegen, wie solche falschen Anlieferungen unterbunden werden können. Möglich wäre eine Einzäunung des Geländes und eine zeitlich, durch Kontrollpersonal regulierte Anlieferung. Dies ist neben Kosten aber auch mit Personalaufwand verbunden.