Am 15.05.2025 ist für das 2. Quartal die Grundsteuer und Gewerbesteuer des Jahres 2025 fällig.
Bürger, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, die Beträge der zuletzt bekannt gegebenen Bescheide auf eines der gemeindlichen Konten zu überweisen.