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Amts- und Mitteilungsblatt Markt Dentlein am Forst
Ausgabe 5/2023
Nachrichten anderer Stellen und Behörden
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Den Entlastungsbetrag über Privatpersonen abrechnen

Seit dem 01.01.2021 können Menschen, ab Pflegegrad 1, die zu Hause leben, durch Privatpersonen Unterstützung im Alltag erhalten. Oft wird diese wertvolle Unterstützung durch Freunde, Bekannte, Nachbarn oder im Rahmen von Nachbarschaftshilfen geleistet. Wenn diese Privatpersonen die Voraussetzungen erfüllen und als ehrenamtlich tätigen Einzelpersonen registriert sind, können Pflegebedürftige über den Entlastungsbetrag von 125 Euro/mtl. eine Aufwandsentschädigung für geleistete Dienste ausbezahlen. Ehrenamtlich tätige Einzelpersonen dürfen nicht mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grad verwandt und/oder verschwägert sein, in einer häuslichen Gemeinschaft leben und sollten mindestens 16 Jahre alt sein.

Personen, die nicht über eine entsprechende Qualifikation verfügen, benötigen für die Registrierung als ehrenamtlich tätige Einzelperson eine kostenlose Schulung nach § 82 AVSG. Die acht Unterrichtseinheiten (á 45 min.) umfassende Schulung wird nun am Samstag, den 29. Juli 2023 von 09:30 Uhr bis 16:30 Uhr im Lehrsaal der Landwirtschaftsschule Dinkelsbühl in der Luitpoldstr. 5 angeboten. Eine vorgelagerte Veranstaltung mit Informationen zu den Tätigkeitsbereichen, den Voraussetzungen und zum Registrierungsprozess findet bereits am Freitag, den 7. Juli 2023 um 16:00 Uhr im Lehrsaal der Landwirtschaftsschule Dinkelsbühl statt.

Die Veranstaltungen werden in Kooperation zwischen der Pflegeberatungsstelle Landkreis Ansbach und der Fachstelle für Demenz und Pflege Mittelfranken durchgeführt. Hiermit soll Interessierten ein niederschwelliger Zugang zu Informationen über das Format „ehrenamtlich tätige Einzelperson“ sowie eine zeitnahe Schulungsmöglichkeit angeboten werden.

Wir bitten um Anmeldung:

bei der Fachstelle für Demenz und Pflege Mittelfranken unter 0981/4664-20210 oder info@demenz-pflge-mittelfranken.de oder bei der Pflegeberatungsstelle Landkreis Ansbach unter 0981/468-5220 oder pflegeberatung@landratsamt-ansbach.de.

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage www.einzelperson-bayern.de.“