Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Dentlein a.Forst hat am 04.04.2023 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen. Die Satzung wurde mit Schreiben des Landratsamtes Ansbach vom 24.04.2023, Az.: 941.04-0001/0001, rechtsaufsichtlich gewürdigt; sie enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Sie wird nachstehend veröffentlicht und damit amtlich bekanntgemacht (Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art. 40 Abs. 1 KommZG, Art. 65 Abs. 3 GO). Anschließend liegt der Haushaltsplan eine Woche lang in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Dentlein a.F. (Rathausplatz 1, 91599 Dentlein a.Forst, Zi.Nr. 102) während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme öffentlich auf.
für das Haushaltsjahr 2023
Auf Grund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VGemO, §§ 41, 42 KommZG sowie der Art. 63 ff GO erlässt die Verwaltungsgemeinschaft folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 976.199,- €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 25.000,- €
ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
| 2. | Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2022 auf 4.769 Einwohner festgesetzt. |
| 3. | Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 169,2229 € festgesetzt. |
| 1. | Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Jahr 2023 auf 25.000,- € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen der Mitgliedsgemeinden bemessen. |
| 2. | Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2022 auf 4.769 Einwohner festgesetzt. |
| 3. | Die Vermögensumlage wird je Einwohner auf 5.2422 € festgesetzt. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 150.000,- € festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.