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Amts- und Mitteilungsblatt Markt Dentlein am Forst
Ausgabe 6/2024
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus

Die Gemeinde ruft alle Hundehalter/innen auf, die Gehwege und Grünanlagen von Hundekot freizuhalten und somit einer Verunreinigung vorzubeugen. Es gilt auch, die Notdurft des Hundes in den vorgesehenen Hundekotbeutel mitzunehmen und diese im Restmüll zu entsorgen.

Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.

Leider sind aktuell wieder starke Verunreinigungen durch Hundekot zu beobachten.

Wir appellieren daher an die Vernunft der Hundehalter/innen und bitten darum, die Gehwege und Grünflächen nicht als Hundeklo zu missbrauchen und die Hundekotbeutel im Restmüll zu entsorgen.

Aufgrund vermehrter Beschwerden aus der Bevölkerung wird darauf hingewiesen, dass Tiere grundsätzlich so zu halten und zu beaufsichtigen sind, dass dadurch niemand gefährdet wird. Innerhalb des Gemeindegebietes und entsprechend innerhalb der Ortschaften, auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sind Hunde immer an der Leine zu führen. Dies gilt auch für Grün- und Erholungsanlagen.

Auf Kinderspielplätze oder Liegewiesen dürfen Hunde nicht mitgenommen werden.

Wenn ein Hundehalter die nötige Sorgfalt und Umsicht im Umgang mit seinem Tier nicht einhält und deshalb Menschen oder andere Tiere gefährdet oder verletzt, kann die Gemeinde im Einzelfall ordnungsrechtliche Anordnungen treffen um eine Hundehaltung durch einen Leinen- und/oder Maulkorbzwang zu maßregeln um die in solchen Fällen gefährdete öffentliche Sicherheit und Ordnung wiederherzustellen.

Im Sinne eines gepflegten Miteinanders appellieren wir deshalb in allen Bereichen des täglichen Lebens an alle Hundehalter für eine umsichtige und verlässliche Hundehaltung zu sorgen, die Rücksicht auf alle Mitmenschen und andere Tiere nimmt. Vielen Dank für Ihr Verständnis.