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Amts- und Mitteilungsblatt Markt Dentlein am Forst
Ausgabe 6/2025
Nachrichten anderer Stellen und Behörden
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Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten

Förderung waldbaulicher Maßnahmen

Hinweise zur Antragstellung ab 1. Juli 2025

Die Bayer. Forstverwaltung wird zum 1. Juli 2025 mit dem Waldförderportal ein neues Fördersystem in Betrieb nehmen. Das Waldförderportal als Bestandteil des Serviceportals iBALIS ist zunächst für Anträge zur Förderung waldbaulicher Maßnahmen vorgesehen. Zu einem späteren Zeitpunkt wird auch die Antragstellung nach dem Vertragsnaturschutzprogramm Wald darin eingebunden. Das Serviceportal iBALIS ist insbesondere den landwirtschaftlichen Betrieben in Bayern für die Beantragung von Fördermaßnahmen und Ausgleichszahlungen ein Begriff.

Wesentliche Merkmale des Waldförderportals werden neben der neuen Förderrichtlinie WALDFÖPR 2025 eine ausnahmslos digitale Antragstellung und Bearbeitung sowie ein papierloser Versand der Bewilligungsunterlagen. Im Hinblick auf das neue Waldförderportal wurde die WALDFÖPR 2025 deutlich vereinfacht, wobei bewährte Fördermaßnahmen im Kern erhalten bleiben.

Eine zentrale Zugangsvoraussetzung für das Waldförderportal wird die landwirtschaftliche Betriebsnummer (=Nutzerkennung) in Verbindung mit einer PIN (=Kennwort) sein. Bei einer vorhandenen Betriebsnummer erfolgt die erstmalige Zuteilung der PIN durch das Landeskuratorium der Erzeugerringe für tierische Veredelung in Bayern e.V. (LKV). Für Antragsteller, die bereits über iBALIS Förderanträge stellen, ist nichts weiter veranlasst.

Weitere Informationen sind auf folgenden Internetseiten zugänglich:

https://www.waldbesitzer-portal.bayern.de/unser_angebot/waldbauliche-foerde-rung/index.html

https://hilfe.ibalis.bayern.de/la/einstieg/index.php

Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach und den Forstrevieren gerne zur Verfügung.