Liebe Bürgerinnen und Bürger,
liebe Vereinsvorstände,
wir möchten Sie daran erinnern, dass Veranstaltungen, bei denen Alkohol verkauft wird, in den Gemeinden meldepflichtig sind.
Damit wir eine reibungslose Organisation und Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben gewährleisten können, bitten wir Sie, solche Veranstaltungen mindestens vier Wochen vor dem geplanten Termin bei uns im Bürgeramt in Dentlein a.Forst zu beantragen.
Die entsprechenden Antragsformulare erhalten Sie bei uns vor Ort oder auch per Mail.
Diese Regelung basiert auf § 12 Abs. 1 des Gaststättengesetzes (GastG) sowie den landesrechtlichen Bestimmungen, die die Veranstaltungserlaubnisse und den Alkoholausschank regeln.
Die rechtzeitige Anmeldung ist notwendig, um die Sicherheit und Ordnung bei öffentlichen Veranstaltungen zu gewährleisten.
Für Rückfragen oder bei Bedarf an den Formularen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihre Kooperation und Ihr Verständnis!
E-Mail: buergeramt@vg-dentlein.de