In unserer gesamten Gemeinde ist das Thema Parken immer wieder aktuell.
Es gibt immer wieder Beschwerden über Falschparker auf Gehwegen, an Einmündungsbereichen, an Bushaltestellen und an engen und unübersichtlichen Straßenstellen.
Wir geben daher folgende Hinweise:
Das Parken auf dem Gehweg ist grundsätzlich überall dort verboten, wo es nicht ausdrücklich durch eine entsprechende Beschilderung erlaubt ist. In unseren Mitgliedgemeinden ist in allen Ortsteilen das Parken auf den Gehwegen verboten.
Auch auf dem Seitenstreifen darf nur dann geparkt werden, wenn Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder gefährdet werden. Außerdem weisen wir darauf hin, dass nur dann auf der Fahrbahn geparkt werden darf, wenn keine Sichtbehinderung für andere Verkehrsteilnehmer entsteht und noch eine Restfahrbahnbreite von mindestens 3 Metern übrigbleibt. Dies ist vor allem auch beim beidseitigen Parken zu beachten!
An Bushaltestellen gilt nach der StVO jeweils 15 m vor und hinter dem Haltestellenschild ein Parkverbot. Beim Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen muss ein Abstand von jeweils 5 Metern von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten eingehalten werden.
Aktuell liegen uns besonders von Anwohnern Beschwerden vor. Hier wird an engen, unübersichtlichen Straßenstellen und auch auf dem Gehweg (teilweise sogar beidseitig) geparkt. Dies stellt eine erhöhte Unfallgefahr für Pkw-Fahrer und Fußgänger dar. Außerdem können größere Fahrzeuge (Feuerwehr, Lkws etc.) die Straßen nur sehr schwer befahren. Wir bitten daher die Anwohner und Besucher um ein rücksichtsvolleres Parkverhalten. Andernfalls müssten Halteverbote mit entsprechender Beschilderung angeordnet werden.
Bei verkehrsrechtlichen Angelegenheiten auf den gemeindlichen Straßen können Sie sich gerne an das Bau- und Ordnungsamt (Herr Offenhäußer oder Herr Schübel) der VG Dentlein a.F. wenden.