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Amts- und Mitteilungsblatt Markt Dentlein am Forst
Ausgabe 6/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Satzung der Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Markt Dentlein a.Forst folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung:

Satzung der Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung

zur Wasserabgabesatzung des Marktes Dentlein a. Forst

vom 09.06.2026

§ 1

Der Satz 2 des § 10 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

„Die Gebühr beträgt 3,22 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.“

§ 2

Der § 10 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

„Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr 3,22 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.“

§ 3

Diese Satzung tritt am 01.07.2026 in Kraft.

Markt Dentlein a.Forst, den 09.06.2026
gez.
Beck
1. Bürgermeister