Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Markt Dentlein a.Forst folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung:
Satzung der Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung
zur Wasserabgabesatzung des Marktes Dentlein a. Forst
vom 09.06.2026
Der Satz 2 des § 10 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„Die Gebühr beträgt 3,22 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.“
Der § 10 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
„Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr 3,22 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.“
Diese Satzung tritt am 01.07.2026 in Kraft.