Zur reibungslosen Durchführung von Wahlen sind Städte und Gemeinden auf engagierte Bürgerinnen und Bürger angewiesen, die in den Wahllokalen mitwirken.
Den aktiven Wahlhelferinnen und Wahlhelfern bietet sich dabei die spannende Möglichkeit, „hinter die Kulissen" von Wahlen zu blicken.
Wahlhelfer/innen werden in folgenden Positionen eingesetzt:
1. Wahlvorsteher eines Stimmbezirks
2. Stellv. Wahlvorsteher eines Stimmbezirks
3. Schriftführer
4. Stellv. Schriftführer
5. Beisitzer
Anforderungen:
| • | Mindestalter 18 Jahre alt. |
| • | Seit mindestens 3 Monaten die Wohnung bzw. Hauptwohnung in Bayern haben |
Bei einem Einsatz als Wahlhelfer/in erhalten Sie für den Wahltag Sonntag ein Zehrgeld in Höhe von 30 € und ggf. montags 20 €. Ihre Mitwirkung bei der Feststellung des Wahlergebnisses ist für Sonntag und möglicherweise auch für Montag erforderlich. Ihr Arbeitgeber hat Sie für dieses Ehrenamt freizustellen.
Sollten Sie Interesse haben, können Sie sich mit dem untenstehenden Formular bei uns melden (Einwurf in den Briefkasten genügt), oder telefonisch im Ordnungsamt unter Tel. 09855 / 9799-13. Für weitere Fragen zum Thema Wahlhelfer steht Ihnen das Ordnungsamt gerne zur Verfügung.