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Amts- und Mitteilungsblatt Markt Dentlein am Forst
Ausgabe 7/2023
Aus dem Rathaus
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Zurückschneiden von Bäumen, Hecken und Sträuchern

Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass Eigentümer bzw. Mieter von Grundstücken, Hecken, Bäume und Sträucher an der Grenze zu öffentlichen Verkehrsflächen so anzupflanzen bzw. zu pflegen haben, dass die Sicherheit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird. Es ist leider immer wieder festzustellen, dass teilweise die Zweige des Bewuchses entlang der Straßen und Wege in den öffentlichen Verkehrsraum hineinreichen und den Verkehr behindern. Kreuzungen und Einmündungen sind schlecht einsehbar. Fuß- und Radwege werden durch unkontrolliert wucherndes Grün immer schmaler. Straßenlampen und Verkehrszeichen sind oft durch privates Grün zugewachsen. Dieser „Wildwuchs“ beeinträchtigt sowohl die Verkehrssicherheit als auch die Orientierung aller Verkehrsteilnehmer.