Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), sowie der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung - BayGaV) vom 05.04.2005 (GVBl. S. 88), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 154 V vom 26.03.2019, (GVBl. S. 98)
§ 12 BayGaV zum Wertermittlungs-Stichtag 31.12.2023
Der Gutachterausschuss des Landkreises Ansbach hat die Bodenrichtwerte zum 01.01.2024 für die Gemeindegebiete des Landkreises Ansbach ermittelt.
Die Bodenrichtwerte und die Liste liegen nun einen Monat lang vom 01.08.2024 bis zum 31.08.2024 in der Verwaltungsgemeinschaft Dentlein a. Forst, Rathausplatz 1, 91599 Dentlein a. Forst, Zi. Nr. 003 während der Dienststunden öffentlich aus. Außerdem können die Richtwertzonen samt Bodenrichtwerte des kompletten Landkreises Ansbach auf der Internetseite http://bodenrichtwerte.bayern.de/ kostenfrei eingesehen werden. Gem. § 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB kann jedermann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Ansbach Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen.