Am 15.08.2025 ist für das 3. Quartal die Grundsteuer und Gewerbesteuer sowie die 2. Vorauszahlung der Wasser- und Kanalgebühren fällig.
Bürger, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, die Beträge der zuletzt bekannt gegebenen Bescheide auf eines der gemeindlichen Konten zu überweisen.