Amts- und Mitteilungsblatt Markt Dentlein am Forst
Ausgabe 8/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), des Bayer. Wassergesetzes (BayWG) und des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG)
Einleiten von Abwasser aus dem BG „Kohlplattenfeld“ in den Leitenbach durch den Markt Dentlein a.Forst
Das Landratsamt Ansbach hat mit Bescheid vom 01.08.2023, Az. 6411.01-0418/0001 43gr die gehobene Erlaubnis für die Einleitung von Abwasser aus dem BG Kohlplattenfeld in den Leitenbach, Landkreis Ansbach befristet bis 31.12.2043 erteilt.
Eine Ausfertigung des Bescheides mit Rechtsbehelfsbelehrung und den zugrundeliegenden Antragsunterlagen liegt zur allgemeinen Einsicht bei der Marktgemeinde Dentlein a.Forst in der Zeit vom 01.09.2023 bis 15.09.2023 (zwei Wochen) während der Dienststunden aus.
Der Bescheid wurde dem Antragsteller zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.
Dentlein a.Forst, den 23.08.2023
gez. Beck
Erster Bürgermeister