Zur reibungslosen Durchführung von Wahlen sind Städte und Gemeinden auf engagierte Bürgerinnen und Bürger angewiesen, die in den Wahllokalen mitwirken.
Den aktiven Wahlhelferinnen und Wahlhelfern bietet sich dabei die spannende Möglichkeit, „hinter die Kulissen" von Wahlen zu blicken.
Wahlhelfer werden in folgenden Positionen eingesetzt:
| 1. | Wahlvorsteher eines Stimmbezirks |
| 2. | Stellv. Wahlvorsteher eines Stimmbezirks |
| 3. | Schriftführer |
| 4. | Stellv. Schriftführer |
| 5. | Beisitzer |
Anforderungen an Wahlhelfer:
| • | Mindestalter 18 Jahre alt. |
| • | Seit mindestens 3 Monaten die Wohnung bzw. Hauptwohnung in Bayern haben |
Bei einem Einsatz als Wahlhelfer erhalten Sie für den Wahltag Sonntag und am folgenden Montag ein angemessenes Zehrgeld. Ihre Mitwirkung bei der Feststellung des Wahlergebnisses ist für Sonntag und Montag erforderlich. Ihr Arbeitgeber hat Sie für dieses Ehrenamt freizustellen.
Sollten Sie Interesse haben, können Sie sich mit dem untenstehenden Formular bei uns melden (Einwurf in den Briefkasten genügt), oder telefonisch im Ordnungsamt unter Tel. 09855 / 9799-17. Für weitere Fragen zum Wahlhelfer steht Ihnen das Ordnungsamt gerne zur Verfügung.
| Name: | Vorname: | Geburtsdatum: |
| Adresse: | ||
O Hiermit stelle ich mich als Wahlhelfer für die Kommunalwahl am 08. März 2026 zur Verfügung.
Ort, Datum Unterschrift des Wahlhelfers