Titel Logo
Meitinger Bürgerbrief
Ausgabe 1019/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachungen

In dieser Jahreszeit erfreuen wir uns am frischen Grün in der Natur. Weniger erfreulich ist jedoch das Gras und Unkraut, das an Gehsteigen und in Abflussrinnen wächst.

Dies kann nicht nur die Asphalt- und Pflasterflächen beschädigen, sondern auch den Regenwasserabfluss erheblich beeinträchtigen. Auch altes Laub kann verhindern, dass Wasser von den Straßenflächen abfließt – insbesondere bei Starkregen kann dies zu Problemen führen.

Wir bitten daher alle Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sowie Mieterinnen und Mieter, bei der Reinigung der Gehwege auch das Unkraut zu entfernen.

Eine entsprechende Verpflichtung ergibt sich aus § 4 und § 6 der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und Gehwege. Diese finden Sie auf www.meitingen.de.