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Meitinger Bürgerbrief
Ausgabe 1023/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Gebührenanpassung für die Kinderbetreuung

Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung vom 25.06.2025 beschlossen, die Gebühren für die Kinderbetreuung ab dem 01.09.2025 für alle Einrichtungen anzupassen, deren Träger der Markt Meitingen ist.

Diese Entscheidung ist notwendig geworden, um den gestiegenen Kosten für Löhne, Energie, Sachkosten und weitere Ausgaben gerechter zu werden und weil wir, angesichts der angespannten Haushaltslage mit Schuldenaufnahmen, von der Rechtsaufsichtsbehörde zu Verbesserungen unserer Einnahmen angehalten wurden. Im Resultat dieser Erhöhungen liegen die Gebühren im Vergleich mit benachbarten Kommunen nun eher im mittleren Durchschnitt und nicht mehr wie bisher im unteren, günstigsten Bereich.

Die jährlichen Ausgaben für die Kindertagesstätten beliefen sich in den letzten zwei Jahren auf etwa 8 Millionen Euro, wobei die Kommune mit Zuschüssen von circa 4 Millionen Euro einen großen Anteil dieser Kosten trägt. Mit der Erhöhung der Gebühren können wir dieses Defizit um etwa 10% (ca. 400.000 Euro) verringern. Trotz dieser Anpassung werden über 80% der Kosten im Bereich der Kindertagesstätten durch Steuergelder finanziert.

Zusätzlich wurde beschlossen, die Gebühren für das Mittagessen ebenfalls anzupassen. Aufgrund einer Kostensteigerung seitens unserer Essenslieferanten sind wir angehalten, diese Erhöhung an die Eltern weiterzugeben.

Die ab 01.09.2025 geltenden Gebühren sind auf unserer Homepage www.meitingen.de - Rathaus & Politik - unter Ortsrecht, Satzungen und Verordnungen - Kinderbetreuung (Gebührensatzung Kindertageseinrichtungen) zu finden.