Am 15. August wird die dritte Rate von Grund- und Gewerbesteuer für das Jahr 2025 fällig.
Bei allen Zahlungspflichtigen, die ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird der Betrag zum Fälligkeitstermin vom Konto abgebucht. Alle anderen Zahlungspflichtigen bitten wir um Überweisung.
Bei Nichteinhaltung des Zahlungstermins wird die Steuerschuld zuzüglich gesetzlicher Mahngebühren und Säumniszuschlägen erhoben.