Kochen, Spülen, Waschen, Toilettengang, Händewaschen - alltägliche Routinen, die im Haushalt einen Bedarf an Frischwasser auslösen. Selbstverständlich wird die verschmutzte Restmenge aus Hygienegründen dem Kanal zugeführt. Der Markt Meitingen betreibt dazu neben zwei Kläranlagen (Langenreichen und Ostendorf) ein 80 km langes Kanalnetz. Mit Ausnahme des Ortsteils Langenreichen darf anfallendes Niederschlagswasser von Dach- und versiegelten Zufahrts- und Hofflächen sowie von Gartenhütten nicht in den Schmutzwasserkanal eingeleitet werden, da die Kläranlage Ostendorf im Trennsystem betrieben wird.
Eine Entwässerung des Niederschlagswasser der privaten Grundstücke über die öffentlichen Straßensinkkästen ist unzulässig, da sich einerseits dadurch in der kalten Jahreszeit gefährliche Rutschstellen auf den Gehwegen und Straßenbereichen ergeben und andererseits für dieses zusätzliche Oberflächenwasser die Sickeranlagen in unseren Straßen nicht dimensioniert sind. Dies trägt bei Starkregenereignissen u.a. dazu bei, dass sich große Wasserseen auf den Straßen bilden und das Wasser anschließend in die am tiefsten liegenden Privatgrundstücke läuft. Jeder Grundstückseigentümer muss daher, wenn beispielsweise die Garagenzufahrt neu gepflastert wird, eine eigene Versickerungsmöglichkeit (z.B. Entwässerungsrinne, Hofsinkkasten) auf dem eigenen Grundstück schaffen.
Das bayerische Wasserhaushaltsgesetz und die kommunale Entwässerungssatzung nehmen für die ordnungsgemäße Regenwasserableitung die Grundeigentümer in die Pflicht. Jeder Eigentümer hat auf seinem Grundstück für eine ausreichende Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers zu sorgen. Dazu gehört ggf. auch eine technische Vorkehrung, die ein Ab- bzw. Überleiten auf angrenzende Nachbargrundstücke oder öffentliche (Verkehrs-)Flächen verhindert.
Die Nichtbeachtung dieser Vorgaben begründen einen zivilrechtlichen Abwehranspruch auf Unterlassung dieser Beeinträchtigung. Dieser Anspruch steht neben dem privaten Nachbarn auch dem Markt Meitingen als Straßenbaulastträger zu.
Für Rückfragen steht Ihnen gerne unser Bauamt (Tel. 8199-721 oder -21) zur Verfügung.