Titel Logo
Meitinger Bürgerbrief
Ausgabe 1024/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Neue Stellplatzsatzung

Mit dem ersten Modernisierungsgesetz der Bayerischen Bauordnung, das am 1. Oktober 2025 in Kraft tritt, sind Kommunen verpflichtet ihre Satzungen entsprechend anzupassen. Noch vor der Sommerpause hat der Marktgemeinderat die neue Garagen- und Stellplatzsatzung mit Fahrradabstellplätzen verabschiedet, die ab 1. September 2025 gilt.

Bisher mussten Bauherren im Markt Meitingen für jede Wohneinheit 1,5 Stellplätze (gerundet 2 Stellplätze) für KfZ auf dem Grundstück bereitstellen. Mit Inkrafttreten der neuen Satzung passt sich die Kommune den landesrechtlichen Empfehlungen und Vorgaben an. Für den Bürger bedeutet dies, dass bei künftigen Neubauten mindestens zwei KfZ-Stellplätze je Wohneinheit auf dem Grundstück hergestellt werden müssen. Der 5-Meter-Bereich (gemessen von Straße zur Garage) wurde bereits im Jahr 2023 aus der Satzung herausgenommen. Die Stellplätze dürfen auch innerhalb des 5-Meter-Streifens ausgewiesen werden. Dies gilt allerdings nicht pauschal für bauliche Anlagen (Garagen, Carports etc.).

Die neue Satzung beinhaltet außerdem Regelungen zu Fahrradabstellplätzen. Für jede künftige Wohneinheit sind mindestens zwei Fahrradabstellplätze herzustellen.

Die neue Garagen- und Stellplatzsatzung mit Regelungen zu Fahrradabstellplätzen finden Sie auf unserer Internetseite www.meitingen.de unter der Rubrik „baurechtliche Regelungen“.

Bei Fragen hierzu können Sie sich an das Bauamt (Tel. 08271/8199-721, Frau Schmidbaur) wenden.